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Prozess zum vergangenen Jahr: Mildes Urteil für Mai-Randalierer

Ein Mai-Randalierer aus dem Jahr 2008 wurde jetzt von einer Jugendrichterin schuldig gesprochen und verwarnt. Die Gewerkschaft der Polizei kritisierte das Urteil. Wegen der diesjährigen Krawalle könnte jetzt der erste Prozess beginnen.

Sein rotes T-Shirt überführte den jungen Franzosen: Der 20-jährige Thibault P. warf bei den Mai-Krawallen 2008 zwei Flaschen in Richtung Polizei. Davon war am Mittwoch eine Jugendrichterin überzeugt. Als es an der Warschauer Brücke zu Ausschreitungen kam, habe sich P. mitreißen lassen. Der Dachdecker aus Paris wurde des schweren Landfriedensbruchs und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Da er nicht vorbestraft ist und sich dem Verfahren stellte, hielt das Gericht eine Verwarnung für ausreichend. P. hatte die Vorwürfe bestritten. Er sei unbeabsichtigt in den Tumult geraten und habe keine Flasche geworfen.

In Polizeikreisen stößt dieses relativ milde Urteil nicht auf sehr großes Verständnis. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Bodo Pfalzgraf, sagte: „Ich würde mir deutlichere Strafen wünschen in dem Zusammenhang.“ Zudem dürfe nicht automatisch bei jedem Heranwachsenden der Reflex greifen, ihn nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.

In den vergangenen Jahren waren etliche Mai-Randalierer härter bestraft worden als der 20-jährige Franzose. So erließ ein Richter gegen einen 18-Jährigen, der ebenfalls an den Maikrawallen 2008 beteiligt war, eine Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Der junge Mann hatte eine Glasflasche, einen gefüllten Müllsack und einen Stuhl in die Richtung von Polizisten geworfen. Richtig hart griff das Gericht im Jahr 2004 durch: Nach den Ausschreitungen im Mai des Jahres wurde ein 24-jähriger Steinewerfer sogar zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Es war die höchste Strafe in jenem Jahr gegen einen Mai-Randalierer.

Nach den diesjährigen Mai-Krawallen hat die Staatsanwaltschaft bereits rund 20 Anklagen gegen Beschuldigte aus Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern und Polen erhoben. Zu einem ersten Prozess gegen einen mutmaßlichen Randalierer könnte es laut Justiz bereits am Freitag kommen. Hier handelt es sich um einen 57-Jährigen, der in der Walpurgisnacht vom 30. April auf den 1. Mai Polizisten mit Glasflaschen attackiert haben soll. Eine Haftprüfung werde möglicherweise in eine Verhandlung übergeleitet.

Die Polizei hatte am Abend und in der Nacht des 1. Mai 289 Personen festgenommen. 17 der Verdächtigen befinden sich noch in Untersuchungshaft, vier davon im Alter von 20, 19 und 17 Jahren wegen „versuchten Mordes“. Sie sollen am Kottbusser Tor Molotow-Cocktails auf Polizeibeamte geworfen haben. Dabei wurde in einem Fall jedoch eine Demonstrantin getroffen und erlitt schwere Brandverletzungen am Rücken. Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Mord aus, da mit dem Molotowcocktails ein „gemeingefährliches Mittel“ eingesetzt wurde, das als Mordmerkmal gilt.

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