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Urteil: Sicherungsverwahrung für Vergewaltiger

Wegen Vergewaltigung und Körperverletzung ist ein 45-jähriger Mann zu siebeneinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Mann hatte seine frühere Lebensgefährtin im Schlaf angegriffen.

Das Landgericht Berlin sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der einschlägig vorbestrafte Mann im April vorigen Jahres seine Ex-Lebensgefährtin in der noch gemeinsamen Neuköllner Wohnung im Schlaf angegriffen, misshandelt und vergewaltigt hatte.

Das Opfer habe ein mehrstündiges Martyrium erlitten und sei nur durch Glück dem Tod entronnen, hieß es im Urteil. Zweimal hatte der Kraftfahrer die Frau vergewaltigt. Der Angeklagte hatte die vierfache Mutter dabei an den Händen gefesselt sowie ihr Augen und Mund verklebt. Als sie nicht aufhörte zu weinen, hatte er sich auf sie gesetzt und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

„Die Tat ist ein Spiegelbild von dem, was schon einmal passiert ist“, hieß es im Urteil. Denn der Angeklagte sei bereits wegen derartiger Gewaltdelikte vorbestraft. Nach Einschätzung des Gerichts müsse die Allgemeinheit vor dem 45-Jährigen geschützt werden, weil dieser als gefährlich einzustufen sei. Daher sei die Sicherungsverwahrung gegen ihn angeordnet worden. Im Prozess hatte der Angeklagte ausgesagt, dass ihm seine Tat leid tue. (svo/ddp)

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