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Update

Unfall in Berlin-Charlottenburg: Elektroradfahrer kollidiert mit Motorradfahrer und Kind

Bei einem Unfall mit seinem Elektrofahrrad in Berlin-Charlottenburg hat sich ein 37-Jähriger am Montag ein Bein gebrochen. Er war mit einem Motorradfahrer, der ein Kind als Sozius hatte, kollidiert.

Der Unfall endete mit einem Beinbruch und etlichen Blessuren. Doch damit hatten alle Beteiligten noch Glück - es hätte schlimmer kommen können, als am Montag in Charlottenburg ein Elektrofahrradfahrer mit einem Motorradfahrer, der sein Kind hinten drauf hatte, kollidierte. Der 37-Jährige war mit Motor betriebenen Pedelec auf dem Friedrich-Olbricht-Damm unterwegs. Als er nach links in den Saatwinkler Damm abbiegen wollte, stieß er mit dem 41-jährigen Motorradfahrer zusammen, der seinen neun Jahre alten Sohn als Sozius dabei hatte. Alle drei stürzten. Der Elektrofahrradfahrer brach sich ein Bein und kam in eine Klinik. Vater und Sohn wurden ambulant behandelt. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kinder ab drei Jahren auf einem Motorrad mitfahren – allerdings nur, wenn der Fahrer Sorge trägt, dass die Begleitperson körperlich entsprechend entwickelt und groß genug ist, dass die Beine auf die Fußraste passen. Zudem muss ein Helm getragen werden.

Ob die Zahl der Unfälle mit Elektrofahrrädern steigt, kann die Polizei nicht sagen. Sie werden erst ab kommenden Januar statistisch erfasst, sagte Andreas Tschisch, stellvertretender Leiter des Verkehrsbereichs im Polizeipräsidium. Doch der Elektrofahrradmarkt boomt. Laut Zweirrad-Industrie-Verband steige der Anteil der E-Bikes jährlich. Für 2012 wird die Zahl der Elektro-Räder auf 1,3 Millionen deutschlandweit geschätzt - Tendenz steigend. Und damit steige auch die Wahrscheinlichkeit, dass die sich die Unfälle häufen werden, sagt Tschisch. Zu unterscheiden seien die Elektroräder in Pedelecs, die mit einem Motor von bis zu 25 km/h unterstützt werden und mit denen man auf dem Radweg fahren darf von den E-Bikes: Sie haben einen Motor von 50 bis 60 km/h Stärke, man benötigt eine Zulassung und es besteht eine Helmpflicht. Sie gelten als Kleinkraftrad. Der Radweg ist für sie tabu.

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