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Update

Urteil für Kinderdealer: Kinderdealer auf Bewährung frei, Innensenator empört

Im Zweifel für den Angeklagten: Ein vermeintlicher Kinderdealer, der bei einer Altersbestimmung als 21-Jähriger eingestuft wurde, ist wieder auf freiem Fuß. Innensenator Körting sprach wegen des milden Urteils empört von "falsch verstandener Humanität".

Wippender Gang, die Kapuze über den Kopf gezogen und ein Lächeln im Gesicht: Hassan El-F., der als vermeintlicher Kinderdealer wochenlang Katz und Maus mit der Polizei spielte, kam am Montag vor dem Jugendschöffengericht mit einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten davon. Nach drei Monaten Untersuchungshaft spazierte der junge Mann, der sich lange als 13-jährig ausgegeben hatte, aus dem Saal. Ein Gutachter hatte ihn vor dem Prozess auf mindestens 21 geschätzt, die Richter aber gingen nach neuer Version von El-F. von 17 Jahren aus. Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) kritisierte das Urteil am Montag in ungewöhnlich scharfer Form. Mit dem Urteil werde wieder der Eindruck erweckt, „der Staat sei ein Papiertiger“. Körting sprach von „falsch verstandener Humanität“.

Sein angebliches Alter spielte El-F. ein Jahr lang bei der Polizei als Trumpf aus. Er sei 13, ein Kind aus einem Flüchtlingslager im Libanon, ohne Begleitung in Deutschland gestrandet. Papiere hatte El-F. nicht. Man musste ihm glauben. Seit September aber liegt ein Gutachten eines Rechtsmediziners aus Brandenburg vor: „Das Alter dürfte eher mehr als 21 Jahre betragen.“ Der Experte stellte bei Hassan El-F. ein „Skelett eines Erwachsenen“ fest.

Vor Gericht schwand die Bedeutung des Gutachtens in wenigen Minuten. „Ich bin im Jahre 1993 geboren“, behauptete der Dealer. Mit 14 Jahren ist ein Täter strafmündig, bis 18 ein Jugendlicher, von 18 bis 21 Jahren müssen die Richter entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Das Gutachten habe nicht alle Punkte berücksichtigt, die für die Untersuchung angeregt worden waren, gab nun die Staatsanwältin zu bedenken. „Auf mich wirkt er auch jünger als 21“, fand sie. Der schlanke Hassan El-F. hörte still zu.

Die Richterin verkündete schließlich: Nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ sei davon auszugehen, dass er 17 Jahre alt ist. Das Gutachten schließe lediglich definitiv aus, dass er 1997 geboren und damit erst 13 Jahre alt ist. Für die Richtigkeit seiner neuesten Altersangaben spreche sein jugendliches Erscheinungsbild. Die Öffentlichkeit musste den Saal verlassen, denn ein 17-Jähriger hat Anspruch auf deren Ausschluss.

Hassan El-F. war der Polizei erstmals im Juni 2009 aufgefallen. Bis Juli 2010 soll er an U-Bahnhöfen in Kreuzberg und Neukölln mit Heroin, Kokain und Cannabis gehandelt haben. In zwei Fällen wehrte er sich gegen Beamte, die ihm Drogen abnehmen wollten. Dabei war er einmal mit einem Schlagring und mit Reizgas bewaffnet. Nach jeder Festnahme war der vermeintlich strafunmündige Dealer von der Polizei in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen abgeliefert worden. Meist verschwand er am selben Tag. Weil ihn die Drogenfahnder auf mindestens 18 Jahre schätzten, forderten sie eine Altersbestimmung. Im Prozess soll sich El-F., der derzeit in Obhut des Jugendamtes steht, geständig gezeigt haben. Er wurde vom Gericht für die nächsten zwei Jahre auch einem Bewährungshelfer unterstellt.

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sprach empört von „falsch verstandener Humanität“.  „Ob der Richter mit seiner Entscheidung den jungen Mann künftig von kriminellen Handlungen abbringen wird, wage ich zu bezweifeln. Mit solchen Entscheidungen erwecken wir den Eindruck, der Staat ist ein Papiertiger“, sagte der Innensenator: Bei der Aussetzung zur Bewährung müsse sich der Richter fragen lassen, ob er damit den künftigen Opfern gerecht werde. Körting geht aber davon aus, dass die Staatsanwaltschaft eine Revision prüft. Schließlich sei es ja eher der „Normalfall“, dass in Zweifelsfällen ein zweites Gutachten eingeholt werde. Ein Sprecher der Justizverwaltung sagte, dass man das Urteil auswerten werde, ob es einen „strukturellen Mangel bei den Altersbestimmungen“ gebe. Ansonsten verwies die Justizverwaltung auf die richterliche Unabhängigkeit. Die Polizei reagierte empört. Es sei nur eine Frage der Zeit, wann der staatenlose Libanese wieder festgenommen wird, hieß es inoffiziell.

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