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Polizisten stehen in der Ernst-Bloch-Straße im Berliner Bezirk Hellersdorf. Sie suchten nach dem vermissten achtjährigen Mädchen.

© dpa

Vermisstes Mädchen aus Berlin-Hellersdorf: Entführer von Sharlyn verweigert die Aussage

Der 25-Jährige, der die achtjährige Sharlyn aus Hellersdorf in seine Wohnung gelockt und dort festgehalten hat, verweigert nach seinem Suizidversuch die Aussage. Roy B. soll einem Haftrichter vorgeführt werden.

Noch immer ist unklar, warum der 25-jährige Roy B. die acht Jahre alte Sharlyn am Montag vom Spielplatz in seine Hellersdorfer Wohnung gelockt hat. Nachdem er sich am Dienstag versucht hatte umzubringen, indem er sich die Pulsadern aufschnitt, befindet er sich laut Polizei nicht mehr in Lebensgefahr. Doch laut einem Ermittler verweigert er bislang die Aussage. Er soll wegen Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung und Bedrohung einem Haftrichter vorgeführt werden.

Bislang ist Roy B. in Berlin mit einem Verfahren vor einigen Jahren wegen Verbreitens kinderpornografischer Schriften aktenkundig - allerdings wurde dieses eingestellt. Ob er in anderen Bundesländern verurteilt wurde, wissen die Ermittler laut Polizei derzeit selbst nicht. Hierzu bedarf es eines Auszugs aus dem Bundeszentralregister. Dieses liege aber noch nicht vor, sagte ein Polizeisprecher.

Auch die achtjährige Sharlyn, die Roy B. am Pfingstmontag vom Spielplatz an der Ernst-Bloch-Straße in Hellersdorf in seine nahe gelegene Wohnung gelockt haben soll, wurde am Mittwoch noch einmal von geschulten Ermittlern befragt. Abermals habe das Kind glaubwürdig und schlüssig angegeben, dass es nicht sexuell missbraucht oder genötigt worden sei. Der 25-Jährige habe das Mädchen nahe dem Spielplatz "einfach weggetragen und in seine Wohnung gebracht", hieß es und sie eingeschüchtert. Dort habe er ihr zu essen und zu trinken gegeben und "normales Kinder-Fernsehprogramm schauen lassen", sagte ein Polizeisprecher. Am späten Abend habe er dann die Tür aufgemacht und gesagt, sie solle jetzt nach Hause gehen. Dort klingelte Sharlyn dann um 22 Uhr mit einem Eis in der Hand an der Wohnungstür der Großmutter, bei der sie derzeit wohnt, weil ihre Eltern sich in der Trennung befinden. Ob Roy B. psychisch krank ist, müsse ein Haftrichter entscheiden.

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