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Reinickendorf: Verwahrloste Kinder sind im Heim

Polizei holte vier Geschwister aus einer Familie. Die Mutter war dem Jugendamt bekannt.

Die vier Kinder, die am Samstagabend aus einer völlig verwahrlosten Wohnung in Reinickendorf geholt worden sind, werden ab heute vorläufig in einem Kinderheim untergebracht. Wie die Leiterin des zuständigen Jugendamtes, Lisa Westermann, gestern sagte, seien Geschwister im Alter von fünf, sieben, neun und zehn Jahren zunächst in ein Krankenhaus gekommen. „Zwei von ihnen hatten Windpocken, doch die Krankheit klingt schon wieder ab“, sagte Westermann. Das Jugendamt habe bereits mit der 42-jährigen Mutter gesprochen und werde in den nächsten Wochen entscheiden, ob die Kinder zu ihr wieder zurückkehren können.

Die Familie sei dem Jugendamt bereits „seit geraumer Zeit“ bekannt. Zuletzt seien Mitarbeiter des Amtes am 28. Mai dort gewesen. „Da befand sich die Wohnung in einem angemessenen Zustand“, sagte die Jugendamtsleiterin. Da die Mutter, die auch noch zwei 17 und 19 Jahre alte Kinder hat, sich mit der Situation überfordert gefühlt habe, sei ihr eine „Familienhilfe“ zugesprochen worden. Diese Aufgabe sei an einen freien Träger übertragen worden. Warum die Mitarbeiter des freien Trägers von der Verwahrlosung nichts mitbekommen haben, konnte Westermann nicht sagen. „Ich habe die Mitarbeiter um schriftliche Stellungnahme gebeten“, sagte die Jugendamtsleiterin.

Wie berichtet, hatte die Polizei am Sonnabend einen Hinweis von Anwohnern bekommen und war zu der Wohnung in Reinickendorf gefahren. Im Polizeibericht hieß es, die Beamten hätten die Fünf-Zimmer-Wohnung in einem stark verdreckten Zustand vorgefunden. Geeignetes Essen für Kinder habe es nicht gegeben. „Die Wohnung roch nach Abfällen, Kot und Urin. Die Kinderbetten waren stark verschmutzt und nicht vollständig“, hieß es. Die Geschwister seien nicht altersgerecht entwickelt und nicht ausreichend eingekleidet gewesen. Im Gegensatz dazu hätten sich die Tiere, die in der Wohnung lebten, in einem guten Zustand befunden. Die beiden ältesten Kinder durften auf eigenen Wunsch bei der Mutter bleiben. Gegen die Frau wird wegen Verdachts der Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt. tabu

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