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Verwaltungsgericht: Rechte dürfen ins Rathaus Schöneberg

Die rechtspopulistische „Bürgerbewegung pro Deutschland“ darf sich zu ihrem Bundesparteitag offenbar im Rathaus Schöneberg treffen. Linke Initiativen rufen zu Gegenkundgebungen auf.

Das Verwaltungsgericht verpflichtete das zuständige Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg in einer Eilentscheidung, der umstrittenen Partei am 17. Juli 2010 einen Saal in dem öffentlichen Gebäude zur Verfügung zu stellen. Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zulässig, teilte das Gericht mit. Das Bezirksamt hatte zuvor die Raumvergabe abgelehnt, weil die „Bürgerbewegung pro Deutschland“ keine politische Partei sei. Außerdem lasse die diesen Mai vom Bezirk beschlossene Nutzungsordnung den Parteitag nicht zu. Die Verwaltungsrichter begründeten ihr Urteil unter anderem jedoch damit, dass diese Änderung der Raumverordnung zum Zeitpunkt des Antrags der „Bürgerbewegung“ noch nicht gegolten habe.

Linke Initiativen haben nun Proteste angekündigt. So sollen rund um das Rathaus Gegenkundgebungen angemeldet werden. Die „Bürgerbewegung pro Deutschland“ war vor rund fünf Jahren von Mitgliedern der rechtspopulistischen „Bürgerbewegung pro Köln“ gegründet worden. Diese hatte in der Rheinstadt versucht, gegen einen Moscheebau zu mobilisieren.hah

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