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Berlin: Polizeiaufgaben privatisieren?: Die Knöllchen soll der Wachschutz schreiben

Kein Streifenwagen am Unfallort, falls es nur leicht gekracht hat. Keine Aufpasser mehr in Polizeiuniform vor Botschaften und kein Polizist mehr weit und breit bei kleineren Demos in der Stadt - stattdessen bewältigen private Wach- und Sicherheitsfirmen solche Aufgaben.

Kein Streifenwagen am Unfallort, falls es nur leicht gekracht hat. Keine Aufpasser mehr in Polizeiuniform vor Botschaften und kein Polizist mehr weit und breit bei kleineren Demos in der Stadt - stattdessen bewältigen private Wach- und Sicherheitsfirmen solche Aufgaben. Wird diese Vision einer vom Senat beauftragten unabhängigen Experten-Kommission in Berlin Wirklichkeit?

Zum Thema Ted: Sollen Polizeiaufgaben teilweise privatisiert werden? Die Wissenschaftler durchleuchten seit einem Jahr unter der Leitung des Rechtsprofessors und CDU-Bundestagsabgeordneten Rupert Scholz alle Berliner Verwaltungsbereiche. Sie machen Vorschläge wie effizienter gearbeitet werden könnte und welche Dienste an Privatfirmen mit billigeren Löhnen delegiert werden sollten. Wie berichtet, haben sie sich auch die Polizei vorgenommen und jüngst in einer Zwischenbilanz deren jetzige Struktur umgekrempelt.

Die Polizei sollte ihre überlasteten Kräfte in Zukunft ausschließlich für wichtige, originäre Aufgaben wie die Kriminalitätsbekämpfung einsetzen, heißt es. Viele Alltagsjobs könnten private Dienstleister übernehmen. Als mögliche Einsatzgebiete der Privaten nennt die Kommission beispielsweise die Parkraum- und Verkehrsüberwachung, Objektschutz, Streifendienste oder den Schutz von Versammlungen.

Das wäre ein lukrativer neuer Markt für die private Sicherheitsbranche, doch auf dem Weg dorthin müssten aus Sicht des Professors für Öffentliches Recht an der Berliner Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FH), Oesten Baller, teils "hohe juristische Hürden" überwunden werden. Schließlich ist die Polizei mehr als ein Dienstleistungsunternehmen: Sie gehört zum staatlichen Gewaltmonopol und ist mit Hoheitsrechten ausgestattet. Andernfalls dürfte sie weder Identitäten feststellen, Autos abschleppen lassen oder Menschen in Gewahrsam nehmen - alles Tätigkeiten, die bürgerliche Freiheiten einschränken.

Private Sicherheitskräfte sind vergleichsweise machtlos. Sie haben wie alle Bürger nur ein "Jedermannsrecht", das Notwehr gestattet und ihnen erlaubt, einen Ganoven festzuhalten, falls er auf frischer Tat ertappt wird. Viel zu wenig für viele Aufgaben der staatlichen Ordnungsmacht. Beim Versuch, sich durch angeworbene Helfer zu entlasten, wird die Polizei also schnell zum Opfer ihrer eigenen weitergehenden Befugnisse.

Bisher gibt es in Berlin deshalb nur eine einzige rechtlich abgesegnete Hilfstruppe, die Polizeiaufgaben für weniger Gehalt erledigt - die 2500 "Angestellten im Polizeidienst", in erster Linie Objektschützer- und Gefangenenbewacher sowie Verkehrs- und Parkkontrolleure. Sie gelten als Kompromiss, weil sie zum Polizeiapparat gehören. Deshalb dürfen sie eine Uniform tragen und Hoheitsrechte eingeschränkt ausüben. Wie weit ihr Arm dabei langt, ist exakt geregelt.

Objektschutz- und Wachpolizisten haben die meisten Befugnisse, sie dürfen Identitäten feststellen, Platzverweise aussprechen, einen Verdächtigen durchsuchen oder zur Verhinderung einer Straftat schießen. Die zweite Gruppe der Verkehrsüberwacher, meist Politessen, lässt beispielsweise Autos abschleppen, ein Eingriff ins Eigentumsrecht. Und schließlich gibt es bei den Politessen noch die Parkraumüberwacher. Sie dürfen nur Knöllchen verteilen.

Ob auch dies ein Hoheitsrecht ist, das der Polizei vorbehalten bleiben sollte, darum streiten sich die Rechtsgelehrten. Der Berliner Senat wagte sich vor sechs Jahren an die Schwachstelle heran, indem er private Knöllchenjäger engagierte. Doch lange hielt er nicht durch. Kläger hatten vor dem Amts- und Kammergericht Erfolg. Die Richter stellten fest, das Erfassen von Parkverstößen sei der "Beginn einer staatlichen Verfolgungsmaßnahme". Mit ähnlichen Argumenten stoppten Richter einen Versuch in Bayern, Radarkontrollen an Private zu delegieren.

Kaum Chancen für Private sieht man deshalb in der Senatsverkehrsverwaltung in Polizeibereichen, "die zum staatlichen Gewaltmonopol gehören", es sei denn, man würde die Ansprüche herunterschrauben und beispielsweise den Objektschützern nurmehr Jedermannsrechte geben, wie dies in Brandenburg der Fall ist. Dort werden Botschaften von Privatfirmen bewacht.

Bleibt es bei den Berliner Ansprüchen, müsste das Grundgesetz geändert werden, aber das hält auch Rechtsprofessor Baller von der FH für unrealistisch. Denkbar wäre hingegen eine Privatierungswelle in Werkstätten und Verwaltungen, wo gleichfalls viele Polizeiangestellte arbeiten, die zwar billiger als Beamte sind - aber noch teurer als die Mitarbeiter angeheuerter Privatfirmen. Deren Einsatz wäre auch bei Blechunfällen möglich, meint Baller. "Da geht es ja nicht um Verfolgung und Zwang."

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