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PRO & Contra: Mietwucher verbieten?

Pro:Wenn Hausverwaltungen und Immobilienbesitzer beim Abschluss von Neuverträgen in Innenstadtlagen 20 Prozent und sogar noch mehr auf durchschnittliche Mieten aufschlagen können und die Bewerber trotzdem Schlange stehen, dann gibt es doch dafür nur eine Erklärung: Wohnungsmangel. Das mag die Stadtentwicklungssenatorin leugnen, indem sie auf Tausende leerstehende und unsanierte Plattenbau-Wohnungen oder andere heruntergekommene Hütten verweist.

Pro:

Wenn Hausverwaltungen und Immobilienbesitzer beim Abschluss von Neuverträgen in Innenstadtlagen 20 Prozent und sogar noch mehr auf durchschnittliche Mieten aufschlagen können und die Bewerber trotzdem Schlange stehen, dann gibt es doch dafür nur eine Erklärung: Wohnungsmangel. 

Das mag die Stadtentwicklungssenatorin leugnen, indem sie auf Tausende leerstehende und unsanierte Plattenbau-Wohnungen oder andere heruntergekommene Hütten verweist. Die sind aber nicht dort zu finden, wo es den tatsächlichen Bedarf nach Wohnraum gibt. Und deshalb muss man den Drang nach unverhältnismäßiger Profitmaximierung bei Vermietern in begehrten Lagen auch beim Namen nennen: Wenn es nicht Wucher ist, dann handelt es sich mindestens um eine sittenwidrige Mietpreisüberhöhung. Und die gilt nach Paragraph 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes als Ordnungswidrigkeit, wenn die Miete infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots die Vergleichsmieten um mehr als 20 Prozent übersteigt.

Rechtlich ist die Lage also klar, doch offenbar fehlt beim Senat der politische Wille, die angespannte Wohnungsmarktsituation in der City anzuerkennen. Das ist nicht nur unsozial, sondern es schadet auch dem gesamtwirtschaftlichen Interesse, die herbeigesehnten Zuzügler der Kreativindustrie und anderer Wachstumsbranchen locken zu können mit bezahlbaren Wohnungen im Zentrum der Stadt, die Paris und London nicht zu bieten haben. Stephan Wiehler

Contra:

Es ist ein Grundprinzip der freien Marktwirtschaft: Wer Geld in Besitz investiert, um mit dessen Vermietung Geschäfte zu machen, kann seine Preise nach der Nachfrage richten. Das gilt für Autoverleiher ebenso wie für Hotelbesitzer, denen niemand vorschreiben würde, wie viel Geld sie für ihre Mietwagen oder ihre Zimmer verlangen dürfen. Wem das Luxusauto oder die Suite mit Blick auf das Brandenburger Tor zu teuer ist, dem steht es frei, nach günstigeren Angeboten zu fragen oder zur Konkurrenz zu gehen.

Nur beim Mietwohnungsmarkt soll dieses Grundprinzip nun außer Kraft gesetzt werden, so fordern es zumindest die Anhänger einer Beschränkung für Mieterhöhungen bei Neuvermietungen. Angesichts von drastischen Preissprüngen vor allem in der Innenstadt entwerfen sie das Szenario einer von Wohnungsmangel geprägten Stadt. Die Realität sieht anders aus. Quer durch Berlin gibt es zehntausende bezahlbarer Wohnungen – und zwar nicht nur an den östlichen Stadträndern, die von Westlern oft zu Unrecht verschmäht werden.

Auch in den angesagten City-Bezirken findet man mit Geduld immer noch Wohnungen für Studenten, Künstler oder Arbeitslose. Wenn eine Grundregel unserer Wirtschaftsordnung außer Kraft gesetzt werden soll, muss die Not schon sehr groß sein. Die Tatsache, dass nicht alle Berliner in Traumwohnungen in Mitte oder in Grunewald leben, reicht dafür nicht aus. Lars von Törne

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