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Problem Schulschwänzer: Wenn der Schulbesuch zur Ausnahme wird

Jährlich schwänzen in Berlin rund 36.000 Schüler die Schule. Einer alleinerziehenden Mutter wurden die Fehlstunden ihrer Kinder nun zum Verhängnis. Ein Gericht verurteilte die Frau zu acht Monaten Haft auf Bewährung.

Die 17-jährige Tochter beendete die Schule ein halbes Jahr früher als ihre Mitschüler: Sie ging einfach gar nicht mehr hin. 477 Schultage soll der heute 15-jährige Sohn seit Dezember 2004  geschwänzt haben, seine jüngere Schwester, eine Erstklässlerin, brachte es auf 94 Fehltage. „Ich habe sie geschickt, aber sie sind nicht hingegangen“, sagte die 33-jährige Mutter gestern vor Gericht.

Die Familie aus Reinickendorf mag ein krasser Fall sein, doch in Berlin nehmen es auch andere mit der Schulpflicht nicht so genau: Laut der Fehlzeiten-Statistik der Bildungsverwaltung fehlten in ganz Berlin im ersten Schulhalbjahr 2006/2007 mehr als 36 000 Schüler unentschuldigt. 837 Schüler hatten über 40 unentschuldigte Fehltage, weitere 1200 Schüler 21 bis 40 Tage. Als die Kinder von Krystyna H. so oft fehlten, gingen etliche Bußgeldbescheide bei der ledigen Mutter ein. Krystyna H. legte keinen Widerspruch ein. Es änderte sich aber auch nichts. „Angelika (alle Namen der Kinder geändert) wollte als 14-Jährige nicht mehr hin, hatte jemanden kennengelernt“, zählte die Mutter im Gerichtssaal auf. „Roberto hatte eine schlechte Lehrerin.“ Die Jüngste habe gemerkt, „dass die beiden anderen auch nicht gehen“.

Das Schulamt tat nach eigenen Angaben, was es konnte. Die Schule habe bei der Mutter angerufen, das Amt sei aktiv geworden. Allein vier der Bußgeldbescheide hätten Roberto betroffen. Die Gesamtsumme: mehr als 4000 Euro. Als die Mutter nicht zahlte, wurde ihr mit „Erzwingungshaft“ gedroht und dann Ratenzahlung angeboten. Geld aber kam noch nicht an. Das Schulamt wollte den Prozess abwarten.

Generell sei man in Reinickendorf sehr bemüht, Schulversäumnisse aufzudecken, sagte Schulstadträtin Katrin Schultze-Berndt (CDU). Die Kooperation mit den Schulen sei gut. Dies zeige sich auch an der gestiegenen Anzahl von Schulversäumnisanzeigen. Von August bis November 2007 seien 64 beim Bezirksamt eingegangen. Zum Vergleich: von August bis November 2006 waren es nur 39. Eine solche Anzeige sollte von der Schule immer dann geschrieben werden, wenn ein Schüler länger als zehn Tage schwänzt. Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang einer solchen Anzeige darf der Bezirk ein Bußgeldverfahren einleiten. Laut Angaben der Senatsbildungsverwaltung solle ein Bezirk in besonders schweren Fällen von Schulversäumnissen prüfen, ob das Sorgerecht der Eltern eingeschränkt oder gar entzogen werden solle.

Die in Polen geborene Mutter von insgesamt fünf Kindern versicherte dem Gericht mehrfach: „Ich schickte die Kinder jetzt bestimmt zur Schule.“ Sie bat: „Geben Sie mir eine Chance.“ Sie habe nicht gewusst, dass ihre Kinder nicht zum Unterricht erschienen seien. Alles sei schwierig gewesen. Ob sie denn die Kinder mal morgens zur Schule gebracht habe, forschte der Richter. „Das war so weit“, stöhnte die Mutter.

Im Urteil hieß es: Durch ein gewisses Maß an Gleichgültigkeit und Bequemlichkeit habe Krystyna H. nicht dafür gesorgt, dass ihre Kinder die Schule besuchen. Die als Diebin vorbestrafte Mutter wurde wegen Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Mit Familienhelfern muss sie eng zusammenarbeiten. Sie werden einiges zu tun haben: Für Roberto sind im laufenden Schuljahr bereits 43 Fehltage notiert, 20 davon unentschuldigt.

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