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Adolf Hitlers "Mein Kampf", Ausgabe von 1940.

© REUTERS

Prozess am Landesarbeitsgericht: Kündigung wegen Hitler-Lektüre rechtens

Der Ordnungsamtsmitarbeiter las im Pausenraum in Hitlers "Mein Kampf". Das Bezirksamt kündigte ihm.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes Reinickendorf bestätigt, der in Räumen auf seiner Arbeitsstelle Hitlers „Mein Kampf“ gelesen hatte. Die Richter waren der Auffassung, dass der Ordnungsamtsmitarbeiter in besonderer Weise verpflichtet sei, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“. Er trete in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf.

Der Mann hatte während der Arbeitszeit im Pausenraum im Pausenraum des Dienstgebäudes in einer Originalausgabe von Hitlers Kampfschrift mit einem eingeprägten Hakenkreuz gelesen. Der Beschäftigte habe mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes, das als verfassungswidriges Symbol gilt, gegen seine Pflichten in besonderer Weise verstoßen, urteilten die Richter. Das Land könne aus diesem Grunde ein Arbeitsverhältnis kündigen und müsse sich nicht auf eine Abmahnung beschränken. Eine Revision beim Bundesarbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht nicht zugelassen.

2016 erschien eine wissenschaftlich kommentierte Neuauflage

Nach Ende der Nazidiktatur durfte Hitlers Werk 70 Jahre lang nicht nachgedruckt werden. Diese Frist lief Ende 2015 aus. Im Januar 2016 veröffentlichte das Münchener Institut für Zeitgeschichte eine wissenschaftlich kommentierte Neuauflage, über die heftig diskutiert wurde. Bereits im Frühjahr 2014 hatten sich die Justizminister der Länder darauf verständigt, eine unkommentierte Verbreitung auch in Zukunft verhindern zu wollen.

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