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Beamte im Einsatz. Polizisten, Feuerwehrleute und andere Beamte können nicht mit mehr Geld rechnen. Das Verwaltungsgericht wies Klagen nach einer höheren Besoldung ab.

© dapd

Prozess um Besoldung: Beamte bekommen genug Geld

Das Berliner Verwaltungsgericht weist sechs Klagen von Beamten ab. Diese wollten eine höhere Besoldung erstreiten.

Berliner Landesbeamte müssen sich vorerst mit ihrem Gehalt zufrieden- geben. Nach Ansicht der 26. Kammer des Verwaltungsgerichts verdienen sie genug; ihre Alimentation, wie es im Amtsdeutsch heißt, sei rechtmäßig. Das Gericht wies gestern die Klagen von sechs Beamten und Pensionären ab, die eine höhere Besoldung beziehungsweise Altersversorgung erstreiten wollten. Das Berliner Besoldungsgesetz wird folglich nicht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, um es auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Schon Anfang der Woche hatte eine andere Kammer des Gerichts eine ähnliche Klage eines Richters abgewiesen und war zu dem Schluss gekommen, dass die Richterbesoldung im Land Berlin angemessen sei. Die Beamten hatten ihre Klagen unter anderem damit begründet, dass Gehälter der 67 000 Berliner Landesbeamten um 14 Prozent niedriger seien als die der Kollegen im Bund und sechs Prozent unter dem bundesdeutschen Durchschnitt liegen.

Wie der Vorsitzende Richter Christoph Heydemann am Freitag in der Urteilsbegründung erläuterte, musste sich das Gericht an früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts orientieren. Nach einem Urteil vom Mai dieses Jahres gilt die Besoldung nur dann rechtswidrig, wenn sie „evident“, also deutlich unzureichend sei. Dies sah das Verwaltungsgericht für die Berliner Beamtengehälter als nicht gegeben an. Unter anderem berücksichtigte es dabei auch die Gehälter der tariflich beschäftigten Mitarbeiter des Landes Berlin, die in vergleichbaren Eingruppierungen unter den Netto-Einkommen der verbeamteten Kollegen lagen. Zudem lägen die Gehälter auch ausreichend hoch über den Sätzen staatlicher Sozialleistungen. Diese Hürde ist niedrig: Beamtenbesoldungen müssen nach den Vorgaben der Verfassungsrichter lediglich mindestens 15 Prozent höher liegen

Gegen das Urteil ist Berufung möglich. Der Rechtsstreit wird wahrscheinlich in die nächste Instanz gehen. Ein weiteres Verfahren wird seine Fortsetzung vor dem Europäischen Gerichtshof finden. Dabei geht es um die Frage, ob das bis zum vergangenen Jahr geltende Landesbeamtengesetz jüngere Beamte benachteiligte. Nach dessen Regelungen war ein Kriterium für höhere Besoldungsstufen auch das Lebensalter. Inzwischen ist das Gesetz geändert und berücksichtigt nur noch die Berufsjahre.

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