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Ein Bild und Blumen erinnern an dem Weg zwischen Bahnhof Zoo und dem „Schleusenkrug“ im Tiergarten an Susanne Fontaine.

© Thilo Rückeis

Prozess um Mord an Susanne Fontaine: Tatort Tiergarten - Tschetschene vor Gericht

Der abgelehnte Asylbewerber Ilyas A. soll Susanne Fontaine erwürgt haben – am Mittwoch beginnt der Prozess. Die Tat löste eine Debatte um die Lage im Tiergarten aus.

Sie drehte sich noch um, winkte ihren Freundinnen zu, ging dann los. Vor Susanne Fontaine lagen 400 Meter durch den Tiergarten – vom Lokal „Schleusenkrug“ zum Bahnhof Zoo. Dort wollte sie den Bus nehmen. Fontaine kam nicht zu Hause an, drei Tage später fanden Passanten eine Frauenleiche. Schnell war klar, dass es sich um die vermisste Kunsthistorikerin handelte – sie war Kastellanin im Schloss Glienicke und im Jagdschloss auf der Pfaueninsel. Nun, sieben Monate später, kommt der mutmaßliche Mörder der 60-Jährigen auf die Anklagebank.

Der Prozess gegen Ilyas A. ab diesem Mittwoch wird bundesweit Aufsehen erregen. A. stammt aus Tschetschenien, jener mehrheitlich muslimischen Kaukasusregion, die als Teilrepublik zu Russland gehört. Er muss sich vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Berlin verantworten: A. ist eigenen Angaben zufolge 18 Jahre alt. Gutachter, so heißt es, sollen ihn für mindestens 20 gehalten haben. Der Tschetschene war einige Tage nach der Tat in Polen verhaftet worden. Was die Debatte verschärfte: A. war schon zuvor als Gewalttäter bekannt, er hätte abgeschoben werden sollen.

Auch dass die getötete Susanne Fontaine erst drei Tage nach der Tat von Passanten zwischen Büschen und Müll gefunden wurde, erregte Aufsehen: Warum bemerkten Spürhunde die Leiche am Wegesrand nicht? Haben die Beamten nicht zwischen den Büschen nachgesehen?

Die Lage im Tiergarten

Der Angeklagte hielt sich wie Hunderte anderer Wohnungsloser damals im Tiergarten auf. Zwischen Bahnhof Zoo und den Wegen südlich des Hansaviertels hatten sich vergangenes Jahr zahlreiche Szenen etabliert: Neben zeltenden Obdachlosen aus Deutschland gab es Camps von Männern aus Polen, Bulgaren, Russland und dem Baltikum. Südlich der Händelallee boten sich zudem männliche Prostituierte an. Die landläufig Stricher genannten Männer kamen meist aus Afghanistan, Iran, Irak und Syrien. Nachdem Beschäftigte des Bezirksamtes im Tiergarten bedroht worden waren, als zudem klar wurde, dass die Zeltlager nur für wenige Tage verschwanden, bis sich wieder Obdachlose dort niederlassen würden, hatte Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) gefordert, behördenübergreifend der Verwahrlosung zu begegnen. Die Büsche am Tatort wurden gerodet, der Müll beseitigt. Heute liegen dort keine Spritzen herum. Eine Gedenkinsel erinnert an die Tat. Blumen, Kerzen, ein Brief des Ehemannes der Ermordeten: „40 gemeinsame und glückliche Jahre – mal eben so ausgelöscht.“

Was beurteilt Mittes Bürgermeister die Lage im Tiergarten heute? „Ja, es ist besser als noch vergangenen Sommer“, sagt von Dassel dem Tagesspiegel. „Dies hat allerdings auch damit zu tun, dass viele Obdachlose noch die Angebote der Kältehilfe nutzen können.“ Nach dem 1. April würden die deutlich reduziert werden. Vor allem für diejenigen, die aus dem Ausland nach Berlin kamen und in der Stadt auf der Straßen und in Parks landeten, gebe es kein Konzept – welche Hilfe steht Obdachlosen aus Osteuropa zu? Darüber sind sich Sozialexperten, Beamte, Politiker uneins. „Der Senat“, sagt Dassel, „muss sich endlich was überlegen.“

Strategie gegen Wohnungslosigkeit

Nach der Tat hatte auch die Opposition im Abgeordnetenhaus mehr Einsatz von Rot-Rot-Grün gefordert. Vor einigen Tagen sagte Sozialstaatssekretär Alexander Fischer (Linke), der im Tiergarten-Krisenstab tätig war, es gebe in Berlin mehr Notschlafplätze für Obdachlose, im Park habe zudem die Gewalt abgenommen: Man arbeite an einer gesamtstädtischen Strategie gegen Wohnungslosigkeit. „Wir müssen aber Lösungen finden, die auch dafür sorgen, dass der öffentliche Raum umfassend und sicher nutzbar bleibt.“

Auch Mitarbeiter des „Schleusenkrugs“, das Lokal, aus dem Susanne Fontaine an jenem Abend nach Hause wollte, fühlten sich alleingelassen. Dealer, Obdachlose, Wegelagerer – Mitarbeiter seien auf dem Nachhauseweg schon beraubt worden. Ilyas A. wird im Gerichtssaal der Mann von Susanne Fontaine gegenübersetzen, er tritt als Nebenkläger auf. Aus der Anklageschrift geht hervor, dass sich Susanne Fontaine am 5. September 2017 gegen 22.15 Uhr auf den Heimweg machte. Ilyas A. soll die arg- und wehrlose Frau in ein Gebüsch gezerrt, erwürgt und ausgeraubt haben. Er floh mit „mindestens zwei Euro“ und dem Handy der Getöteten. Deshalb ist er wegen heimtückischen Mordes aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat angeklagt.

Dicht bewachsen. So sah der Tatort im vergangenen Jahr aus.
Dicht bewachsen. So sah der Tatort im vergangenen Jahr aus.

© Zinken/dpa

Das geraubte Handy führte die Fahnder auf die Spur: Der Ehemann von Susanne Fontaine hatte am Morgen nach ihrem Verschwinden eine automatische SMS mit dem Hinweis erhalten, seine Frau sei wieder erreichbar – das Telefon hatte A. offenbar wieder eingeschaltet. Eine Auswertung der Funkdaten führte nach Polen. Dort hatte A. schon mal gelebt, er wurde noch im September 2017 nahe Warschau gefasst. Das geraubte Handy hatte er dabei.

Seit Oktober in Untersuchungshaft

Am 4. Oktober wurde Ilyas A. nach Deutschland ausgeliefert, seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Vor Gericht wird auch die Biografie des jungen Mannes besprochen werden. Im Sommer 2012 ist die Familie – so der Stand – nach Polen ausgewandert, vier Monate später nach Deutschland. Hier beantragten die Eltern Asyl. Der Antrag wurde abgelehnt, die Familie 2014 abgeschoben. Ilyas A. kehrte allein nach Berlin zurück. Er wurde in Kriseneinrichtungen für Jugendliche untergebracht. Doch soll er erst Telefone, dann Fahrräder gestohlen haben, berichteten Ermittler, zuletzt sei er als Räuber aufgefallen. Sein ältestes Opfer war 98 Jahre alt. A. erhielt damals eineinhalb Jahre Jugendhaft. Nach Verbüßung der Strafe 2016 sollte der Tschetschene abgeschoben werden. So hatte es die Ausländerbehörde 2015 angeordnet. Kurz vor Ende der Haft wurde eine Ausweisungsverfügung erlassen. Sie scheiterte, weil Russland keine kindgerechte Inobhutnahme gewährleistet habe. Und als Ilyas A. im August 2017 volljährig war, habe eine Klage die Abschiebung verhindert.

Im Fall Susanne Fontaine sind elf Prozesstage geplant. Ob sich A. äußert – von ihm sollen DNA-Spuren vom Tatort stammen –, ist offen. Ebenso, ob er nicht doch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Der Ehemann der Getöteten wird am Mittwoch ebenfalls in Gerichtssaal 700 erscheinen. Er, der 40 gemeinsame Jahre mit Susanne Fontaine verbracht hat, will dem mutmaßlichen Mörder seiner Frau in den Augen sehen.

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