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Klaus Wowereit wehrt sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos.

© Kai-Uwe Heinrich

Prozess vor BGH in Karlsruhe: Urteil zu Wowereit-Foto erst Ende September

Es war der Abend vor einer Misstrauensabstimmung, da wurde Wowereit in der "Paris Bar" fotografiert. "Bild" druckte das Foto - der Regierende zog vor Gericht. Ende September fällt das Urteil.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag darüber verhandelt, ob Berlins früherer Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) nun doch dulden muss, dass ihn "Bild" vor der Misstrauensabstimmung wegen des Flughafendesasters entspannt in der Paris-Bar zeigte. Das heimlich durchs Fenster aufgenommene Foto war im Januar 2013 unter der Überschrift abgedruckte worden: „Vor der Abstimmung ging’s in die Paris-Bar.“ Daneben der Zweitartikel: „Vom Partybürgermeister zum Bruchpiloten.“

Wowereit hatte sich in dem Promi-Treff mit dem früheren Chef der Modemesse „Bread & Butter“, Karl-Heinz Müller und dessen Frau getroffen.

Springer-Verlag zog vor den Bundesgerichtshof

Das Landgericht und das Kammergericht Berlin hatten den Springer-Verlag zur Unterlassung der Fotoveröffentlichungen verurteilt. Aber der BGH zog auf die Beschwerde Springers die Revision an sich. In der mündlichen Verhandlung wurde am Dienstag  deutlich, dass es eng wird für Klaus Wowereit. Berlins Ex-Bürgermeister war nicht zu dem Termin in Karlsruhe erschienen, was allerdings auch nicht üblich ist.  Das Urteil wurde zunächst für den Dienstagnachmittag angekündigt. Dann teilte der BGH mit, dass erst am 27. September eine Entscheidung fällt.

Der Vorsitzende Richter Gregor Galke wies in seiner Einleitung darauf hin, dass Fotos auch ohne Zustimmung der Person gemacht werden dürfen, wenn sie dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen seien. Dann müsse aber das Persönlichkeitsrecht des heimlich abgebildeten Politikers mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit abgewogen werden. Dabei spiele auch der zum Bild veröffentlichte Text eine Rolle.  Hier habe sich das Foto darauf bezogen, wie sich der Abgebildete, also Wowereit, vor der Abstimmung verhalten habe. Es müsse geprüft werden, ob es ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung gab.

"Sehen und gesehen werden"

Der Prozessvertreter von des Springer-Verlags, Rechtsanwalt Achim Krämer, betonte, dass es hier um eine Situation der Zeitgeschichte ging. Der Flughafeneröffnungstermin musste wiederholt verschoben werden, was zu dem Misstrauensvotum gegen Wowereit führte. Normalerweise würde man erwarten, dass der betroffene Politiker am Vorabend gestresst sei. Wowereit habe sich dagegen entspannt  mit Bekannten in einer Bar getroffen, „in der der Grundsatz gilt: Sehen und gesehen werden.“ Es habe ein erhebliches Interesse der Berliner Bürger und der Öffentlichkeit bestanden, darüber informiert zu werden, so Krämer.

Wowereits Anwältin wehrt sich

Die Anwältin Wowereits, Cornelie von Gierke, bestritt dagegen ein Zusammenhang zwischen Text und Bild. Das Bild beim Abendessen „steht nicht in Zusammenhang mit der weiteren Berichterstattung,“  sagte von Gierke. Deshalb zeige das Foto auch „keine Situation, die dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist.“ Aber selbst wenn man das anders sehe, sei Wowereits Privatsphäre „in nicht hinzunehmender Weise verletzt worden“. Er habe sich in eine Ecke des Lokals zu einem privaten Treffen zurückgezogen. Dabei sei er offensichtlich durchs Fenster mit einem starken Teleobjektiv fotografiert worden.

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