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Für Radfahrer in Berlin ist in Sachen Sicherheit noch viel zu tun.

© Doris Spiekermann-Klaas

Radverkehr in Berlin: Senat und Aktivisten einigen sich auf Eckpunkte fürs Radgesetz

Bessere Infrastruktur, mehr Parkmöglichkeiten, ein Ziel für den Anteil des Radverkehrs: Berlins rot-rot-grüne Regierung und die Initiatoren des Fahrrad-Volksentscheids haben gemeinsame Vorstellungen.

Die rot-rot-grüne Regierungskoalition und die Initiatoren des Fahrrad-Volksentscheids haben sich auf einen Entwurf für ein Radgesetz geeinigt. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

- Vision Zero: Das Gesetz soll dem Ziel dienen, die Zahl der getöteten und schwer verletzten Verkehrsteilnehmer auf null zu senken. Dazu sollen "sichere und komfortable Radverkehrsanlagen an den Hauptstraßen und die Umgestaltung von Knotenpunkten nach klaren Kriterien" beitragen. Auch die subjektive Wahrnehmung der Verkehrsteilnehmer, die "gefühlte Sicherheit", soll dabei eine Rolle spielen.

- Modal-Split-Ziele: Es soll ein klar definiertes quantitatives Ziel für den Ausbau des Radverkehrs geben: Innerhalb der Umweltzone soll er bis 2025 einen Anteil am Gesamtverkehr von mindestens 30 Prozent erreichen, im gesamten Land Berlin einen Anteil von mindestens 20 Prozent

- Ausbau der Infrastruktur: Die Rede ist von einem "lückenlosen" Netz an Radverkehrsinfrastruktur für ein schnelles, bequemes und sicheres Vorwärtskommen - da hat Berlin wohl noch viel zu tun. Konkret heißt es: "Das Radverkehrsnetz soll Radverkehrsanlagen an allen Hauptstraßen mit Fahrrad- und Nebenstraßen sowie 100 Kilometern Radschnellwegen verbinden." Interessant ist, dass Radverkehrsanlagen an Hauptstraßen "wo möglich" als geschützte Radstreifen gebaut werden sollen. Das ist eine Abkehr von der früheren Linie, nach der Radfahrer in erster Linie auf Radspuren auf der normalen Autofahrbahn unterwegs sein sollten.

- Bessere Parkmöglichkeiten: Bis 2025 sollen 100.000 zusätzliche Radabstellmöglichkeiten entstehen - im öffentlichen Raum, an ÖPNV-Knotenpunkten und in Fahrradparkhäusern.

- So geht es weiter: Die verabredeten Eckpunkte werden nun zu einem Gesetzentwurf ausformuliert, und zwar bis Mai. Dieser soll danach auf dem regulären Weg ins Parlament eingebracht werden und das normale Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

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