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Die Deutsche Wohnen ist bei der Linkspartei geradezu verhasst.

© Christoph Soeder/picture alliance/dpa

Update

Rat der Bürgermeister zum Mietendeckel: Bezirke befürchten Verwaltungschaos

Die Berliner Bezirke haben zwar mehrheitlich für den Mietendeckel gestimmt. Die für sie vorgesehenen Aufgaben wollen sie aber nicht wahrnehmen.

Von Laura Hofmann

Der Rat der Bürgermeister (RdB) hat sich am Donnerstag grundsätzlich zum geplanten Mietendeckel-Gesetz der rot-rot-grünen Koalition bekannt. Die Vertretung der Berliner Bezirke lehnte aber mehrheitlich ab, die vom Senat für sie vorgesehenen Aufgaben zu übernehmen. Die Diskussion um den Gesetzentwurf sei kontrovers gewesen, hieß es.

Im Beschluss steht nun, der Senat solle die Hinweise aus den Bezirken nochmals „im Detail“ prüfen und sie „im Sinne einer rechtmäßigen und verlässlichen Verwaltungsumsetzung“ auch realisieren.

Rot-Rot-Grün will die Mieten in Berlin für fünf Jahre gesetzlich einfrieren, für Neuvermietungen wurden Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festgelegt. In bestimmten Fällen, nämlich wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der Obergrenze liegt, sollen auch Mietsenkungen möglich sein.

Bezirksbürgermeister Martin Hikel befürchtet, die Erwartungen der Mieter nicht erfüllen zu können

„Meine Befürchtung ist, dass es wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten zu Schwierigkeiten kommt und wir die hohen Erwartungen der Mieterinnen und Mieter nicht erfüllen können“, sagte Martin Hikel (SPD), Bürgermeister von Neukölln, dem Tagesspiegel.

Er fordert deshalb, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Aufgaben übernimmt, die bisher für die Bezirke vorgesehen sind. Auch andere Bezirkschef rechnen mit einem Ansturm auf die Bezirksämter, wenn der Mietendeckel Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt. Das sei nicht zu bewältigen, auch nicht mit den geplanten vier zusätzlichen Stellen pro Bezirk. Zudem gebe es viele offene Fragen, was denn nun genau die Aufgaben der Bezirke seien.

Die Hauptverwaltungslast trägt nach bereits im Vorfeld geäußerten Protesten der Bezirke zwar die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die sich um die Anträge auf Mietsenkung kümmert. Die landeseigene Investitionsbank (IBB) ist zudem für die Anträge für Modernisierungen, Härtefälle und Mietzuschüsse zuständig.

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Doch die Bezirke sollen darüber zu wachen, dass das Gesetz auch eingehalten wird. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass sie den Vermietern verbieten sollen, eine höhere Miete zu fordern als es das Gesetz erlaubt. Das sind ordnungsrechtliche Aufgaben, die arbeitsintensiv sind.

Im Mietendeckel-Gesetz ist das so formuliert: "Nach Satz 1 überwachen die Bezirksämter die Einhaltung der Vorschriften des MietenWoG Bln, soweit nicht nach Absatz 1 andere Behörden für die Durchführung zuständig sind." "Die Bezirke können nach Satz 2 alle Maßnahmen treffen, die zur Umsetzung des Gesetzes erforderlich sind."

Und: "Nach Satz 3 sind die Bezirksämter insbesondere befugt, Vermieterinnen und Vermietern zu untersagen, eine höhere als die nach diesem Gesetz zulässige Miete zu fordern oder entgegenzunehmen."

Die Berliner Bezirke fordern Nachbesserungen beim geplanten Mietendeckel.
Die Berliner Bezirke fordern Nachbesserungen beim geplanten Mietendeckel.

© Jörg Carstensen/dpa

Senatorin Lompscher hält trotzdem an Aufgabenteilung fest

Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) kommentierte den Beschluss des Rats der Bürgermeister gegenüber dem Tagesspiegel so: "Ich freue mich darüber, dass der RdB dem Mietendeckel inhaltlich mit großer Mehrheit zugestimmt hat." Die Skepsis in Bezug auf die Aufteilung der Aufgaben könne sie "nachvollziehen, aber nicht teilen". Die Einbeziehung der Bezirke halte sie mit Blick auf die zweistufige Verwaltung Berlins und die angestrebte Bürgernähe "weiterhin für sinnvoll".

Iris Spranger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, sieht sich durch den Beschluss der Bezirke unterstützt in ihrer Forderung nach einem Landesamt, das für die Umsetzung des Mietendeckels zuständig ist. „Nur so können wir einheitliche Verfahren für Mieter und Vermieter garantieren“, sagte sie dem Tagesspiegel. Zusätzlich bräuchte es mehr Personal in den Wohnungsämtern der Bezirke.

Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski: "Ich stimme verfassungswidrigen Gesetzen nicht zu"

Cerstin Richter-Kotowski (CDU), Bürgermeisterin von Steglitz-Zehlendorf, hat gegen den Mietendeckel votiert. "Ich stimme verfassungswidrigen Gesetzen nicht zu", sagte sie dem Tagesspiegel. Sie halte es für einen "Dammbruch", dass der Senat dem Abgeordnetenhaus dieses Gesetz zur Beschlussfassung empfiehlt, obwohl es zahlreiche Gutachten gibt, die das geplante Gesetz zumindest in Teilen als verfassungswidrig einstufen.

Der Rat der Bürgermeister muss bei grundsätzlichen Fragen der Verwaltung und Gesetzgebung gehört werden. Seine Beschlüsse sind für Senat und Abgeordnetenhaus jedoch nicht bindend. Der Senat wird den vorliegenden Gesetzentwurf voraussichtlich nicht mehr ändern, die Diskussion darüber wird wohl das Parlament führen.

Am 3. Dezember verabschiedet der Senat seinen Gesetzentwurf endgültig, am 12. Dezember bringt er ihn ins Abgeordnetenhaus ein. Je nachdem, wie lange die Beratungen in den dortigen Ausschüssen dauern, kann der Mietendeckel dann im Januar oder Februar beschlossen werden und spätestens im März in Kraft treten. Er soll rückwirkend zum 18. Juni 2019 gelten, dem Tag, an dem sich der Senat auf erste Eckpunkte des Vorhabens verständigt hatte.

Gegen den Mietendeckel wollen Verbände der Wohnungs-und Bauwirtschaft am 12. Dezember in Berlin demonstrieren.

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