zum Hauptinhalt

Brandenburger Landtag: Rechnungshof hält Abgeordneten-Zulagen für legal

Fast alle Landtagsfraktionen zahlen Funktionsträgern verfassungswidrige Zusatzbeiträge zur Diät. FDP will die Praxis überprüfen.

Potsdam - Es geht um „verdeckte“ Zulagen zu den regulären Diäten für Abgeordnete: Alle Fraktionen im Brandenburger Landtag mit Ausnahme der Grünen zahlen aus ihren Fraktionskassen für Funktionsträger wie Vize-Vorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer einen Zuschlag. Das Bundesverfassungsgericht hatte solche Zahlungen im Jahr 2000 als verfassungswidrig erklärt, weil durch solche Einkommenshierarchien „gegen die Freiheit des Mandates und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten verstoßen“ wird. Trotzdem halten Rechnungshofpräsident Thomas Apelt und Landtagspräsident Gunther Fritsch (SPD) die Brandenburger Praxis für legal und legitim, da die Fraktionen entsprechend dem Votum der Karlsruher Richter solche Zulagen auf ein Minimum beschränken.

Im Gegensatz zu Sachsen-Anhalt etwa, wo jeder zweite Abgeordnete irgendeine Zulage erhält. „Das ist hier anders“, sagt Apelt. „Wenn der Kreis der Empfänger auf einen kleinen Kreis von Funktionsträgern begrenzt ist, die zweifellos eine Mehrbelastung haben, dann ist es verfassungskonform“, meint Brandenburgs oberster Finanzprüfer. Zudem habe das Karlsruher Urteil allein zu Thüringen keine Bindung auf andere Länder. Fritsch verweist darauf, dass die unabhängige Kommission zur Reform der Abgeordnetenversorgung in Brandenburg 2009 die Zulagenpraxis in Brandenburg nicht beanstandet hat.

Die SPD-Fraktion im Landtag zahlt für sechs der 31 Abgeordneten eine Zulage. Sie liegt für die parlamentarische Geschäftsführerin bei 50 Prozent der Diäten, die in Brandenburg 4503,74 Euro beträgt. Zudem erhalten fünf SPD-Arbeitskreis- und Vize-Fraktionschefs einen 20-Prozent-Zuschlag. Die 19-köpfige CDU-Fraktion zahlt den drei Vize-Fraktionschefs je 1500 Euro zusätzlich, dem parlamentarischen Geschäftsführer monatlich 1800 Euro und drei Arbeitskreisleitern 750 Euro. Die Linken haben acht Besserverdienende unter den 26 Abgeordneten. Der parlamentarische Geschäftsführer bekommt 2000 Euro brutto zusätzlich zur Diät, die beiden Vize-Fraktionschefs 500 Euro, fünf Vorstandsmitglieder je 250 Euro. SPD, CDU und Linke verweisen drauf, dass dies durch das Fraktionsgesetz gedeckt ist. „Besondere Dienste, die der Abgeordnete seiner Fraktion leistet, dürfen von dieser vergütet werden“, heißt es dort. Trotzdem steht der Zulagenwildwuchs in Landtagen jetzt bundesweit wieder in der Kritik. Im ARD-Magazin „Report Mainz“ kritisieren etwa diverse Rechnungshofpräsidenten und der Verfassungsrechtler Hans-Herbert von Arnim, dass sich Landtage seit zehn Jahren über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hinwegsetzen. „Das ist ein Skandal“, sagte von Arnim.

Während in Brandenburg SPD, CDU und Linke keinen Grund für Veränderungen bei ihren Zulagen sehen, wollen die Liberalen jetzt darüber nachdenken, ob sie weiter an Vize-Fraktionschef und Parlamentarischen Geschäftsführer ein Zusatzsalär zahlen. „Wir werden das juristisch prüfen“, kündigte Fraktionschef Andreas Büttner an.

Die Grünen können sich zurücklehnen. Dort erhält zwar die Geschäftsführerin zusätzlich 400 Euro monatlich – aber nicht aus der Fraktionskasse, sondern direkt von Fraktionschef Axel Vogel. Der bezahlt dies aus der eigenen Amtszulage, die er wie alle Fraktionschefs im Landtag erhält. Sonst zahlen die Grünen, ganz verfassungsgemäß, „keinerlei Zulagen“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false