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Das „Corona-Kabinett“ hat eine Gutscheinlösung für Pauschalreisen und Flugtickets auf den Weg gebracht.

© imago images/Ralph Peters

Recht auf Rückerstattung: Gutscheine für bezahlte Tickets und Reisen sind Scheinlösungen

Immer mehr Reiseanbieter und Veranstalter geben Gutscheine aus statt Geld zu erstatten. Das sagt die Verbraucherschützerin dazu. Ein Gastbeitrag.

Dörte Elß ist Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin e.V. An dieser Stelle gibt sie wöchentlich Tipps rund um den Verbraucherschutz.

Verbraucherinteressen zu vertreten und zu schützen, ist schon in normalen Zeiten oftmals ein schwieriges Unterfangen. In der aktuellen Krisenlage werden jedoch Entscheidungen großen Ausmaßes in einer Schnelligkeit herbeigeführt, die meine Arbeit deutlich erschwert.

Das sogenannte „Corona-Kabinett“ der Bundesregierung hat eine Gutscheinlösung für Pauschalreisen, Flugtickets und Freizeitveranstaltungen auf den Weg gebracht. Als langjährige Verbraucherschützerin muss ich sagen, dass es mich sehr verwundert, in welcher Weise das Recht auf Rückerstattung gezahlter Beträge hier außer Kraft gesetzt werden soll.

Was sich hinter dem eigentlich so positiv besetzten Begriff Gutschein verbirgt, ist nichts anderes als Zwangskredite der Verbraucher an die Unternehmen. Dabei sind doch alle gleichermaßen auf Liquidität in der Krise angewiesen.

In den vergangenen Wochen haben bereits zahlreiche Menschen bei der Verbraucherzentrale Berlin um Rat gefragt, da immer mehr Reiseanbieter und Veranstalter schon jetzt nur noch Gutscheine ausgeben statt Gelder zu erstatten.

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Viele Verbraucher haben sehr lange gespart, um sich ihre Pauschalreise oder eine Veranstaltung leisten zu können und sind zu Recht enttäuscht und verärgert, wie nun mit ihrem Vertrauen umgegangen wird. Schließlich haben sie Vorkassezahlungen im Glauben geleistet, das Geld bei einer Absage zurückzuerhalten.

Auf Verbraucherrechte muss auch in Krisenzeiten verlass sein

Denn bisher gilt: Anbieter müssen bereits gezahlte Gelder an die Verbraucher zurücküberweisen, wenn eine Reise abgesagt wird. Das gilt im Übrigen gleichermaßen für Veranstaltungen. Auf Verbraucherrechte muss auch und gerade in Krisenzeiten Verlass sein. Davon bin ich überzeugt und dafür möchte ich mich einsetzen.

Zudem wird von Verbrauchern verlangt, Restzahlungen für Reisen zu leisten, die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht stattfinden können. Das Aussetzen dieser Zahlungspflicht ist somit dringend erforderlich.

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Statt Gutscheine verpflichtend zu machen, sollten Verbraucher die Wahl zwischen einem Gutschein mit Insolvenzabsicherung oder der Auszahlung ihres Geldes haben. Die Insolvenzabsicherung sollte sowohl für Pauschalreisen und Flugtickets als auch für Veranstaltungen gelten.

Sollte es doch zu einer verpflichtenden Gutscheinlösung kommen, müsste es aus meiner Sicht zumindest eine flexible Härtefallregelung geben, die es ermöglicht, dass Verbraucher, die auf ihr Geld angewiesen sind, es schnell und unbürokratisch zurückerhalten.

Ich wünsche mir, dass auch in der momentanen Krisenlage Entscheidungen gut überlegt und besonnen getroffen werden, damit der Verbraucherschutz gewährleistet werden kann. Das erleichtert nicht nur meine Arbeit, es gibt uns allen auch jene Sicherheit, die wir derzeit in dieser Krise alle so dringend brauchen.

Dörte Elß

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