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Berlin: Rechtsextremismus: Diepgen hält ein Verbot der NPD nicht für sinnvoll - Einladung zum Runden Tisch gegen Gewalt von rechts

Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) hält ein Verbot der NPD angesichts der Erfahrungen in Berlin weder juristisch noch politisch für sinnvoll. Die Innenminister anderer Länder sähen dies offensichtlich anders.

Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) hält ein Verbot der NPD angesichts der Erfahrungen in Berlin weder juristisch noch politisch für sinnvoll. Die Innenminister anderer Länder sähen dies offensichtlich anders. "Dann müssen sie auch entsprechende Entscheidungen anstreben und die Verantwortung für die rechtliche Durchsetzung eines NPD-Verbots übernehmen", sagte Diepgen dem Tagesspiegel.

Diepgen will für den 11. oder 12. September einen "Runden Tisch gegen Gewalt von rechts" einberufen. Parteien und gesellschaftliche Gruppen, einschließlich der PDS, sollen eingeladen werden. Es solle Bilanz gezogen, nach ergänzenden Maßnahmen gesucht und "gegebenenfalls eigene Berliner Wege beschritten" werden. Insbesondere gegen Ausländer- und Fremdenfeindlichkeit müssten Polizei, Staatsschutz und Verfassungsschutz aktiv werden.

Aus seiner Sicht dürfe es aber nicht das Ziel sein, ein "Sonderrecht gegen Rechts" zu schaffen, sagte Diepgen. Es müsse deutlich gemacht werden, dass jede Gewaltanwendung gegen Menschen und Sachen nicht akzeptabel sei. "Egal, von wem und gegen wen." Der "Runde Tisch" soll anderen Aktivitäten auch keine Konkurrenz machen. Die "Arbeitsgruppe gegen Gewalt" habe in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich gearbeitet und solle das wichtigste Gremium bleiben. In Berlin gebe es seit 1993 "eine Fülle von Einzelmaßnahmen gegen den politischen Extremismus und Gewalt von rechts", sagte Diepgen.

Dem Vorschlag des Innensenators Eckart Werthebach, in Berlin "befriedete Orte" zu schaffen (Brandenburger Tor, Holocaust-Mahnmal, Neue Wache), steht Diepgen grundsätzlich positiv gegenüber. "Besonders gefährdete Orte können besonderem Schutz unterstellt werden. Das ist keine Einschränkung der Grundrechte auf Demonstrationsfreiheit und freie Meinungsäußerung." Offenbar habe sich Innenminister Otto Schily (SPD) in dieser Frage den "Positionen der Verantwortlichen in Berlin" angeschlossen.

Diepgen sagte, es gehe nicht an, dass Mitglieder der Bundesregierung einerseits forderten, "ungeliebten Demonstranten" den Marsch durch das Brandenburger Tor zu verweigern, andererseits aber die Berliner Landespolitik beschimpften, weil dies aus rechtlichen Gründen bisher nicht möglich war. Auch das "klassische Bannmeilengesetz" ermögliche am Brandenburger Tor erhebliche Einschränkungen von Demonstrationen, "aber lieber wäre mir die Umsetzung des Konzepts der befriedeten Bereiche." Schon deshalb, weil dann ein Demonstrationsverbot nicht von den Sitzungsterminen des Bundestages abhinge.

za

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