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Berlin: Regeln wie bei einer Wahl

Am Sonntag dürfen nur Volljährige abstimmen

Wenn am Sonntag über den Flughafen Tempelhof abgestimmt wird, sind die 16-Jährigen außen vor. Denn wie schon beim vorausgegangenen Volksbegehren dürfen auch beim Volksentscheid nur Volljährige ihren Willen kundtun – es gelten die gleichen Regeln wie bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus.

Anders ist das bei bezirklichen Abstimmungen: bei den Wahlen zu Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) und bei Bürgerbegehren wie der Initiative „Mediaspree versenken“, mit denen sich Forderungen tatsächlich durchsetzen lassen. Und auch auf Landesebene gibt es einen Fall, bei dem schon 16-Jährige mitentscheiden können: bei einer landesweiten Volksinitiative. Die kommt allerdings bloß einer Petition gleich, sie kann das Abgeordnetenhaus lediglich zwingen, sich mit einem Thema erneut zu beschäftigen. Eine solche Volksinitiative gibt es zur Zeit nicht. Dagegen könnte es in näherer Zukunft zu weiteren Volksentscheiden kommen – schließlich laufen derzeit die Volksbegehren „Pro Reli“ für Religionsunterricht sowie das Begehren zur historischen Rekonstruktion der Mitte Berlins. pjh

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