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Berlin: Richter: Kollegen deckten Angeklagten

Beamter wegen Fahrerflucht und Vortäuschen einer Straftat verurteilt - Staatsanwalt ermittelt wegen StrafvereitelungKatja Füchsel Die Urteilsbegründung muss dem Angeklagten heftig in den Ohren geklungen haben. "Sie haben getürkt und manipuliert", sagte Richter Manfred Plümacher zu Marco S.

Beamter wegen Fahrerflucht und Vortäuschen einer Straftat verurteilt - Staatsanwalt ermittelt wegen StrafvereitelungKatja Füchsel

Die Urteilsbegründung muss dem Angeklagten heftig in den Ohren geklungen haben. "Sie haben getürkt und manipuliert", sagte Richter Manfred Plümacher zu Marco S. Dessen Freunde und Kollegen, die als Zeugen geladen waren, bekamen ebenfalls deutliche Worte zu hören: Mächtig gemauert und gelogen worden sei hier, sagte der Richter. Gegen die Kollegen von Marco S. ermittelt nun der Staatsanwalt - wegen Strafvereitelung im Amt. Denn der Angeklagte und seine Kollegen sollten eigentlich auf der anderen Seite stehen: Sie sind Polizeibeamte.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der 33-Jährige an einem Wochenende im vergangenen Mai bei einem Grillfest in einer Kleingartenkolonie betrunken, war morgens in seinen Wagen gestiegen und hatte auf dem Heimweg einen parkenden Peugeot gestreift. Statt die Polizei zu rufen, stellte Marco S. sein Auto einige Meter weiter ab und wankte nach Hause. Als seine Kollegen vom Lankwitzer Abschnitt wenig später bei ihm klingelten, behauptete der 33-Jährige "schlaftrunken und trunken", dass ihm der Wagen gestohlen worden sei.

Die Kollegen erwiesen sich als erstaunlich gutgläubig. Eine Blutkontrolle blieb Marco S. erspart. "Obwohl Sie noch um 14.30 Uhr eine Fahne und gerötete Augen hatten", sagte der Richter. Niemand alarmierte die Verkehrsunfallbereitschaft. Keiner suchte bei dem Unfallwagen - eine Funkstreife hatte den Chrysler mit verschrammter Seite im Gleisbett gefunden - nach Fingerabdrücken oder anderen Spuren. Ein Kollege fuhr Marco S. den Wagen sogar vor die Tür. Bevor die Gutachter kamen, legte der 33-Jährige laut Gericht schnell noch einige Kabel unter der Konsole frei, um einen Diebstahl vorzutäuschen. Der Polizeiobermeister hoffte offenbar, mit seiner Version auch vor Gericht durchzukommen. "Ich habe die mir vorgeworfenen Taten nicht begangen", sagte Marco S. beim Prozessauftakt.

In dem Verfahren hörte das Gericht rund 20 Zeugen, fast der halbe Polizeiabschnitt wurde vor die Richterbank zitiert. Die Aussagen zu dem Vorfall blieben allerdings nebulös. "Aus falsch verstandenem Corpsgeist", sagte der Richter bei der Urteilsbegründung, sollte der 33-jährige Kollege offenbar "rausgehauen werden". Rückendeckung bekam der Angeklagte aber auch von seinen Bekannten aus der Kleingartenkolonie. Die Laubenpieper sagten der Reihe nach aus, dass Marco S. bei der Grillfeier "nur ein oder zwei Biere" getrunken habe. Sie verschafften Marco S. ein Alibi und behaupteten, dass der Polizist das Fest gemeinsam mit seiner Frau erst gegen sieben Uhr morgens verlassen habe - zu diesem Zeitpunkt hatten die Beamten den beschädigten Wagen bereits gefunden. Der Richter hegt keine Zweifel, dass er in dem Prozess mehr als einmal belogen worden ist. "Das war abgestimmt."

Der Prozess vor dem Amtsgericht wird jetzt für einige der Zeugen ein juristisches Nachspiel haben. Gegen die Bekannten von Marco S. ermittelt der Staatsanwalt wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage. Und die Kollegen des 33-Jährigen müssen ein Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt befürchten.

Ein Sprecher der Polizei warnte am Freitag davor, die Beamten vom Abschnitt 46 pauschal zu verurteilen. "Das Strafverfahren ist doch nur zustande gekommen, weil den Kollegen vom Abschnitt die Sache komisch vorgekommen ist." Ein Disziplinarverfahren gegen die "schwarzen Schafe" leite man allerdings erst dann ein, wenn die betroffenen Beamten rechtsgültig verurteilt werden sollten - wie beispielsweise nun Marco S. Das Landesdisziplinarrecht sieht als mildeste Strafe einen Verweis vor, gefolgt von einer Geldstrafe über die Degradierung bis zur Entfernung vom Dienst. "Das muss bei jedem Fall ganz individuell beurteilt werden", sagt der Polizeisprecher.

Richter Manfred Plümacher verurteilte Marco S. am Freitag im Amtsgericht Tiergarten wegen Fahrerflucht und Vortäuschen einer Straftat zu 15 000 Mark Geldstrafe. Nur "haarscharf" sei der Angeklagte an einer Gefängnisstrafe vorbeigeschlittert, sagte Plümacher. Seinen Führerschein bekommt der Verurteilte, der etwa 2200 Mark netto im Monat verdient, erst in einem Jahr wieder ausgehändigt.

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