zum Hauptinhalt

Berlin: Rote Karte für gelbe Plaketten

Senat einigt sich auf Ausnahmeregeln für die zweite Stufe der Umweltzone

Jetzt ist klar, wer ab 2010 noch in die Umweltzone fahren darf. Der Senat hat sich auf die Ausnahmeregelungen für die zweite Stufe geeinigt. Demnach erhalten die Besitzer von (Diesel-)Autos und Lkw mit gelber Plakette nur dann einen Freifahrtschein, sofern für ihr Modell kein Rußfilter nachgerüstet werden kann. Die Bescheinigung soll für etwa 40 Euro bei Prüfstellen wie Tüv, Dekra und GTÜ zu bekommen sein. Sie muss jährlich verlängert werden – damit niemand weiter ohne Filter fährt, obwohl zwischenzeitlich einer auf den Markt gekommen ist. Für mehr als 80 Prozent der „gelben“ Fahrzeuge gibt es laut Umweltverwaltung bereits geeignete Nachrüsttechnik.

Pech haben jene, die ihr bisher „rotes“ Fahrzeug freiwillig auf „Gelb“ umgerüstet haben: Sie erhalten nur dann eine Einzelausnahme, wenn sie sich kein anderes Auto leisten können. Das nachzuweisen, dürfte für Pkw schwierig sein, weil „grüne“ Autos bereits für 1000 Euro zu haben sind. Solche Benziner sind dann zwar älter als „gelbe“ Diesel, aber sie stoßen kaum Feinstaub und Stickoxide aus, die mit der Umweltzone bekämpft werden.

Wie bei der ersten Stufe 2008 gibt es auch wieder eine Quotenregelung für Firmenfuhrparks sowie Einzelausnahmen. Sie können ab September bei den Bezirksämtern beantragt werden. Ein Sonderfall sind „gelbe“ Reisebusse: Mangels Nachrüsttechnik dürfen sie nach Auskunft der Umweltsenatorin zunächst bis 2011 ohne Bescheinigung in die Innenstadt fahren.

Von der Opposition kam Kritik: Während CDU und FDP die verschärften Regeln erneut als wirtschaftsfeindlich bezeichneten, gehen den Grünen die Ausnahmeregeln zu weit. Stefan Jacobs

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false