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Berlin: Schall auf Rauch

Brandmelder können Leben retten, dennoch wird um die kleinen Geräte gestritten. Pro & Contra: Sollen Brandmelder in Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben werden?

Für Feuerwehrsprecher Wolfgang Rowenhagen ist die Sache klar: „Die kleinen Lebensretter müssen gesetzlich in der Bauordnung vorgeschrieben werden“, sagt er. „Andernfalls sterben bei Wohnungsbränden weiterhin Menschen, die mit einem Rauchmelder an der Decke überleben könnten.“ Thomas Meyer, Chef des Referats Bauaufsicht in der Senatsbauverwaltung, ist dagegen skeptisch. Sicherheitsauflagen machen aus seiner Sicht nur Sinn, „wenn man später kontrollieren kann, ob sie eingehalten werden“. Aber wie soll das bei den Rauchmeldern in Privatwohnungen funktionieren? Meyer fürchtet Streit um die Unverletzlichkeit der Wohnung und einen übertriebenen bürokratischen Aufwand – zumal seine Behörde derzeit dabei ist, die Berliner Bauordnung „eher zu entrümpeln“.

Bei den Rauchmeldern setzt der Baurechtsexperte lieber auf Überzeugungsarbeit und das Prinzip Freiwilligkeit – ganz im Gegensatz zu den Grünen im Abgeordnetenhaus. Sie wollen Rauchmelder, wie berichtet, im Sinne der Feuerwehr wenigstens für alle Neubauwohnungen vorschreiben. Man müsse nicht alles und jedes regulieren, kontert Meyer. Wer sicher sein wolle, dass ihn die handtellergroßen Geräte bei einem nächtlichen Wohnungsbrand mit ihrem schrillen Pfeifton rechtzeitig wecken, könne sie in jedem Elektroladen für 15 Euro erwerben. Mit ein paar Handgriffen befestigt, messen die Aufpasser an der Decke dann rund um die Uhr den Rauchgehalt der Luft und geben ab einer gefährlichen Konzentration Alarm.

Doch nur jede 14. Berliner Wohnung ist damit ausgestattet – was der Feuerwehr keine Ruhe lässt. Denn nur einer von zehn Brandtoten in Berlin stirbt in den Flammen. Die Übrigen ersticken im Schlaf binnen weniger Minuten an Rauchgasen, obwohl manchmal nur die Einrichtung kokelt. Werbeaktionen hätten zu wenig gebracht, heißt es. Selbst die gestiegenen Verkaufszahlen bei Rauchmeldern seien angesichts der Gesamtzahl aller Wohnungen ein eher bescheidener Anfang. Deshalb bringt aus Sicht von Feuerwehrsprecher Rowenhagen einzig gesetzlicher Druck den Erfolg. Genau so wie beim Handyverbot und der Gurtpflicht. „Erst auf Geldbußen haben viele Fahrer reagiert.“

Bei den Bauexperten des Senats stößt er dennoch auf Beton. Zu oft haben sie erlebt, wie sich auf den ersten Blick einleuchtende Vorschriften in der Praxis als kompliziert, übertrieben und konfliktträchtig erwiesen haben. Beispiel: Maisonette-Wohnungen. Nach der jetzigen Brand- und Bauordnung müssen sie auf beiden Etagen einen Fluchtausgang zum Treppenhaus haben, was bei manchen ausgebauten Dachböden schier unmöglich ist und gewaltige Mehrkosten verursacht.

Ähnlichen Ärger befürchtet Thomas Meyer von der Bauverwaltung nun auch bei den Rauchmeldern. Nach seiner Einschätzung sind die batteriebetriebenen Geräte nicht zuverlässig genug. Er sagt häufige Fehlalarme voraus und hält die notwendige Wartung nach einem Jahr, wenn man die Batterie auswechseln muss, für einen Schwachpunkt. Absolut sicher seien nur an den Stromkreis angeschlossene Rauchmelder – aber die kosten erheblich mehr Geld und Aufwand, was nicht gerechtfertigt sei.

Schließlich hat die Bauverwaltung unter dem Druck von Architekten und Investoren gerade damit begonnen, ihre Auflagen selbstkritisch zu prüfen, und orientiert sich dabei an einer vereinfachten Musterbauordnung des Bundes. Bei den Maisonette-Wohnungen wurde schon ein Kompromiss gefunden. In Zukunft muss nur noch eine Etage zum Treppenhaus münden – vorausgesetzt, die Feuerwehr kann an beiden Stockwerken ihre Leitern anlegen. Der umstrittene zweite Zugang ist freiwillig.

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