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Berlin: Schlag auf Schlag

verweist die SPD auf die Rechtsprechung Der Kleinkrieg, den die Sozialdemokraten seit Jahren gegen die freien Schulen führen, hört nicht auf. Erst haben sie mit freudiger Unterstützung der PDS Schlag auf Schlag die staatlichen Zuschüsse gekürzt, so dass etliche Träger gezwungen waren, die Elternbeiträge zu erhöhen.

verweist die SPD auf die Rechtsprechung Der Kleinkrieg, den die Sozialdemokraten seit Jahren gegen die freien Schulen führen, hört nicht auf. Erst haben sie mit freudiger Unterstützung der PDS Schlag auf Schlag die staatlichen Zuschüsse gekürzt, so dass etliche Träger gezwungen waren, die Elternbeiträge zu erhöhen. Jetzt soll auf dem SPD-Bildungsparteitag am Sonnabend verhandelt werden, ob man teuren Schulen – als „Strafe“ für zu hohe Elternbeiträge – ganz die Genehmigung entzieht. Man könnte dieses Vorgehen perfide nennen – aber auch vorausschauend, wenn man das Beschlusspaket für den Parteitag als Ganzes betrachtet. Denn die dort ebenfalls auf der Tagesordnung stehende Einführung der Gemeinschaftsschule bis zur 10. Klasse birgt das Risiko, dass Eltern zu freien Schulen „überlaufen“, wie es in Frankreich passiert ist. Wenn die SPD eine ähnliche Entwicklung verhindern will, muss sie sich rechtzeitig überlegen, wie sie private Konkurrenz ausschalten kann. Aber vorher sollte sie sich die Rechtslage ansehen. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich 1987 (!) den Länder auferlegt, das Privatschulwesen „zu fördern und in seinem Bestand zu schützen“.

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