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Arbeitsmarkt: Frag mal den Wirt

Wer mit einem Ferienjob etwas Geld dazuverdienen will, sollte sich rechtzeitig informieren. Auch in diesem Sommer wird es nicht für jeden Arbeitswilligen ein Stelle geben.

Die Schule ist aus, der Sommer ist da. Zeit zum Nichtstun – oder aber für einen Ferienjob. Wer die Sommerferien nutzen will, um sein Taschengeld aufzubessern, sollte jedoch einiges beachten.

Ferienjobs sind begehrt, eine Stelle dürfen Schüler aber nur annehmen, wenn sie mindestens 13 Jahre alt sind. Dann ist es erlaubt, täglich zwei Stunden einfache Tätigkeiten zu erledigen. Babysitten oder Zeitungaustragen sind besonders beliebt. Jugendliche, die älter als 15 Jahre sind, dürfen bis zu acht Stunden am Tag arbeiten, aber nur zwischen 6 und 20 Uhr. Erst für die 16-Jährigen gelten Ausnahmen: Sie dürfen in Gaststätten bis 22 Uhr Gäste bedienen.

Auch in diesem Sommer wird es vermutlich nicht genug Ferienjobs geben, damit alle, die wollen, arbeiten können. Am aussichtsreichsten ist die Suche, wenn man in Kaufhäusern und Kneipen direkt nach einem Job fragt. „Wer mit offenen Augen durch die Stadt geht, findet meistens auch was“, sagt Stefanie Heckel vom Hotel- und Gaststättenverband. Insbesondere an den Wochenenden benötigten viele Restaurants noch Aushilfen. Kneipen und Biergärten suchten allerdings nicht mehr per Aushang nach Ferienjobbern, hier sei Eigeninitiative gefragt: „Einfach mal den Wirt fragen“, rät Heckel. Gerade in den Sommermonaten werden junge Leute gebraucht, um auf Festen oder in Einkaufsstraßen Werbung zu verteilen, Gewinnspiele zu organisieren und Tickets zu verkaufen. Über offene Stellen informieren die Agenturen für Arbeit, Angebote dazu gibt es im Internet.

Genau nachfragen sollten Ferienjobber, wenn es um Arbeitszeiten und Bezahlung geht. Wie viel Geld steht einem Ferienjobber eigentlich zu? Darf man gefeuert werden, wenn man zu spät kommt? Und was passiert dann mit dem Lohn?

Rechtliche Fragen rund um den Sommerjob beantworten die Gewerkschaften. „Arbeitszeiten und Vergütung sollten in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt werden“, sagt Daniel Wucherpfennig vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Außerdem sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten. Diese Regelung sieht vor, dass Schülern nach sechs Stunden Arbeit mindestens 60 Minuten Pause zustehen. Will der Chef keinen Vertrag unterschreiben, sei Vorsicht geboten, sagt Wucherpfennig. Ob Kellnern oder Babysitten – für alle schulpflichtigen Kinder gilt eine eiserne Regel: Die Eltern müssen mit dem Job einverstanden sein.

Schön zu wissen ist, dass Schüler während eines Ferienjobs in der Regel unbegrenzt dazuverdienen können. Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung fallen nicht an, denn Schüler sind als Familienangehörige über die Krankenkasse der Eltern mitversichert. Auch der Anspruch auf Kindergeld bleibt erhalten: Nur wer mehr als 7680 Euro im Kalenderjahr verdient, bekommt das Kindergeld nicht mehr.

So viel lässt sich bei einem Ferienjob aber ohnehin nicht einnehmen. Je nach Arbeit sind Stundenlöhne zwischen fünf und zwölf Euro möglich. Mehr als sieben Euro sind jedoch selten geworden. Für die meisten Ferienjobs ist ein eigenes Bankkonto nötig, auf das das verdiente Geld überwiesen werden kann. Bei den großen Banken sind Konten für Schüler kostenlos, sie können mit Einwilligung und Hilfe der Eltern eröffnet werden.

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