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Kurz vor ACHT: Einfache Wahrheiten

Der gern gescholtene Bildungssenator hat offenbar Grund, aufzuatmen: Statt der vermuteten „Klageflut“ gibt es bislang nur eine unspektakuläre Zahl von Widersprüchen gegen die Vergabe der Plätze an begehrten Sekundarschulen und Gymnasien. Offenbar ist die neue Zuweisungsregelung inklusive Losverfahren doch nicht so einfach juristisch angreifbar wie das die Kritiker erhofft hatten.

Der gern gescholtene Bildungssenator hat offenbar Grund, aufzuatmen: Statt der vermuteten „Klageflut“ gibt es bislang nur eine unspektakuläre Zahl von Widersprüchen gegen die Vergabe der Plätze an begehrten Sekundarschulen und Gymnasien. Offenbar ist die neue Zuweisungsregelung inklusive Losverfahren doch nicht so einfach juristisch angreifbar wie das die Kritiker erhofft hatten. Soll man sich also darüber freuen, dass die Anwälte jetzt doch nicht so viel verdienen, oder aber mit den Eltern mitleiden, deren Kinder an schlecht angesehenen Schulen landen, ohne dagegen eine juristische Handhabe zu haben?

Jeder wie er will. Vor allem aber sollte man die Tatsachen konstatieren: 1. Egal, welches Verfahren man wählt: In keinem Land der Welt gibt es nur gute Schulen, und deshalb gibt es immer Schüler, die das Pech haben, auf weniger guten zu landen. 2. Der große Schülerjahrgang hat die Probleme verschärft und führt dazu, dass auch die unbeliebten Schulen mehr Schüler denn je aufnehmen mussten. 3. Die Klientel, die hier zugewiesen wurde, gehört eher nicht zu denen, die sich mit den Finessen des Widerspruchsverfahrens auskennen. Aber auch das war nie anders. Neu ist dieses Jahr vor allem eines: Schüler werden bei der Schulwahl nicht mehr dafür bestraft, dass ihre Eltern den falschen Wohnsitz haben. Das ist und bleibt der Hauptfortschritt – dank Zöllner. sve

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