zum Hauptinhalt
Ab in die Schule. Die Erstklässler des nächsten Jahres müssen jetzt schon angemeldet werden.

© ddp

Grundschulanmeldung: Erstklassig auf das Schulleben vorbereitet

An diesem Freitag endet die Anmeldefrist für Grundschüler des nächsten Jahrgangs. Wir haben zusammengestellt, was Eltern bei der Auswahl der Schule beachten sollten.

Für Mütter und Väter, deren Kinder 2005 geboren wurden, wird es langsam ernst: Denn die rund 24 000 Kinder werden im August 2011 schulpflichtig. Sie müssen bis zum kommenden Freitag in der für sie zuständigen Grundschule angemeldet werden. Diese wird mit Ausnahme von Mitte (siehe unten) durch die Einschulungsbereiche der Bezirke festgelegt.

ANMELDUNG

Mitbringen sollten Eltern zu diesem Termin ihre eigenen Personalpapiere, die Geburtsurkunde des Kindes und, falls vorhanden, dessen Kinderreisepass. Bei der Anmeldung werden auch die Termine für die schulärztliche Untersuchung bekannt gegeben.

AUSNAHMEN

Für jüngere Kinder, die bis zum 31. März 2006 geboren wurden, kann in der zuständigen Grundschule die vorzeitige Aufnahme beantragt werden. Auf elterlichen Antrag hin kann auch die Rückstellung des Schulbesuchs um ein Jahr erbeten werden. Der Antrag muss schriftlich im Rahmen der Schulanmeldung gestellt werden und wird an die zuständige Schulaufsicht weitergeleitet. Anschließend werden dann eine Stellungnahme der betreuenden Kita und ein schulärztliches Gutachten eingeholt. Eine Rückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ist hingegen ausgeschlossen.

WAHL DER SCHULE

Wer sein Kind nicht in der zuständigen Grundschule unterbringen möchte, muss dort einen schriftlichen Antrag stellen und versuchen, sich einen Platz an der Schule seiner Wahl zu sichern. Die zuständige Schule informiert ebenfalls innerhalb von zwei Wochen die Wunscheinrichtung und den jeweiligen Schulträger. Ob die gewünschte staatliche oder private Schule das Kind tatsächlich aufnehmen wird, erfahren die Familien spätestens drei Monate vor Beginn des nächsten Schuljahres. Falls die zuständige Grundschule besucht werden soll oder die Wunschschule genügend Plätze hat, kommt die Rückmeldung auch deutlich früher.

KRITERIEN

Nach wie vor ist das wichtigste Kriterium für die Aufnahme der Wohnort im Einschulungsbereich. Übersteigt an einer Wunschschule die Nachfrage die verfügbaren Plätze, können Eltern auf Geschwisterkinder verweisen oder auf gewachsene Bindungen zu anderen Kindern. Auch der Wunsch nach einem bestimmten Schulprogramm, Fremdsprachenangebot oder dem Besuch einer Ganztagsschule kann angegeben werden. Als weiteres Kriterium gilt laut Bildungsverwaltung, dass der Besuch einer bestimmten Grundschule die Betreuung eines Kindes wesentlich erleichtern würde.

KOOPERATIONEN UND GRUPPEN

Angehende Erstklässler, deren Kita mit ihrer Wunschschule kooperiert, haben nach Angaben der Bildungsverwaltung „keinen formalen Vorrang“. Schwierig ist es auch, wenn größere Gruppen den gemeinsamen Übergang auf eine Wunschschule planen: Falls nicht alle Kinder im selben Einzugsbereich wohnen, wird dies laut Bildungsverwaltung aufgrund des Aufnahmevorrangs der im Einschulungsbereich wohnenden Kinder kaum möglich sein.

SCHEINADRESSEN

Um formal im Einzugsgebiet ihrer Wunschschule zu wohnen, melden nach Schätzungen von Experten hunderte Eltern ihre Kinder zum Schein bei Freunden in einem anderen Bezirk an. Wie berichtet, hat dieser Schwindel eine Lichtenberger Gymnasiastin vor einigen Wochen den Schulplatz gekostet. Ihre Mutter hatte sich und ihre beiden Kinder in der Wohnung einer vierköpfigen Familie angemeldet. Bezirke gehen mit Scheinadressen allerdings ganz unterschiedlich um: In Lichtenberg werden mithilfe der Polizei Klingelschilder überprüft, und auch Charlottenburg-Wilmersdorf geht entschieden gegen falsche Adressen vor. In Friedrichshain-Kreuzberg hingegen wehrt man sich gegen den Generalverdacht. Laut Rechtsprechung können Schulämter Mietverträge, aber auch Stromabrechnungen und GEZ-Abrechnungen verlangen, um eine Scheinanmeldung nachzuweisen.

EXPERTENTIPP

Es kann sich lohnen, zu Schuljahresbeginn in der Wunschschule nachzufragen, ob tatsächlich alle angemeldeten Erstklässler gekommen sind. Denn über die Vergabe der Plätze, die in diesem Fall frei bleiben würden, entscheidet dann die Schule selbst.

AUSNAHME IM BEZIRK MITTE

Mitte setzt auf die sogenannte Sprengellösung: Die 35 Grundschulen werden zehn Sprengeln zugeordnet. Innerhalb dieser Bereiche können die Eltern dann eine Schule auswählen. Für diese Praxis hat die rot-rote Landesregierung sogar das Schulgesetz geändert. Allerdings bestehen vier dieser Sprengel, die an der Grenze zu Kreuzberg liegen, tatsächlich nur aus jeweils einer Schule. Gibt es mehr Bewerber als Plätze, wird auch in Mitte auf der Grundlage der beschriebenen Kriterien entschieden. Schulstadträtin Petra Schrader (Linke) hofft dennoch, durch die Sprengel auch den Konflikt um die Scheinadressen zu entschärfen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false