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Studiengebühren: Triumph über Koch

SPD, Linke und Grüne feiern Aus für Gebühren.

Die grüne Abgeordnete Sarah Sorge kündigte im Wiesbadener Landtag an, der Sekt sei bereits kaltgestellt. Ihre Faktion zerriss symbolisch kopierte 500-Euro-Scheine. Und in den Reihen der SPD brach Jubel aus. Soeben hatten SPD, Grüne und Linke mit ihrer knappen Mehrheit die Studiengebühren in Hessen abgeschafft – wie im Wahlkampf zugesagt. Die zur Schau gestellte Sektlaune war auch der Versuch, den Abstimmungserfolg als einen Moment in Geschichte der Hochschulpolitik zu markieren – und als erste große Demütigung für die geschäftsführende Landesregierung unter Ministerpräsident Roland Koch (CDU).

Für die Hochschulen soll das Geld aber nicht verloren sein: In diesem Jahr erhalten sie 23 Millionen Euro als Ausgleich aus dem Landeshaushalt, ab nächstem Jahr jeweils 92 Millionen. Die Lehre leide nicht, aber die soziale Ausgrenzung ende, sagten SPD, Grüne und Linke. Es sei ein Tag für die Chancengleichheit. Zweitstudien- und Langzeitgebühren fielen gleich mit, auch weil sonst die Linke wohl nicht mitgezogen hätte. Die CDU dagegen sprach von „einem schlechten Tag für die Hochschulen – weniger Geld, weniger Autonomie, weniger Qualität, aber dafür mehr Studierende“. Die Uni-Rektoren begrüßten den Ausgleich aus dem Landesetat, fürchten aber, Richter könnten die Landesmittel als kapazitätswirksam einstufen. Dann müsste es mehr neue Studienplätze geben statt mehr Qualität für bestehende.

Die organisierten Gebührengegner wollten aber gestern keine Bedenken hören. „Was Hessen kann, können wir schon lange“, müsse es heißen, sagte der Sprecher des bundesweiten Aktionsbündnisses gegen die Studiengebühren, André Schnepper. Die hessischen Studierenden warten unterdessen gespannt auf das für nächsten Mittwoch angekündigte Urteil des Staatsgerichtshofes. Die Richter sollen feststellen, ob die Gebühren trotz der in der Verfassung verankerten Schulgeldfreiheit eingeführt werden durften und ob das Land das bereits kassierte Geld an die Studierenden zurückzahlen muss. Erst danach soll sich entscheiden, ob eine geplante Demonstration am Abend des Urteils zur Lust- oder Frustdemo wird.

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