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Berlin: Schulverwaltung: Gehaltseinbußen für Streikende schon im Mai

Lehrer, die sich am Mittwoch am Streik beteiligt haben, müssen schon im kommenden Monat mit Gehaltsabzügen rechnen. Dies kündigte Thomas John, Sprecher von Schulsenator Klaus Böger (SPD), gestern an.

Lehrer, die sich am Mittwoch am Streik beteiligt haben, müssen schon im kommenden Monat mit Gehaltsabzügen rechnen. Dies kündigte Thomas John, Sprecher von Schulsenator Klaus Böger (SPD), gestern an. Wenn Lehrer sich im Vorfeld oder am Streiktag klar zu ihrer Teilnahme bekannt hätten, könne man ohne Probleme die anteilige Gehaltssumme einbehalten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wiederholte ihre Ankündigung, dass ihre Streikkasse in Anspruch genommen werden könne. Noch lägen allerdings keine Anträge vor.

Dass es Gehaltsabzüge vom Bruttogehalt und einen Eintrag in die Personakte geben werde, sei "sowieso klar", betonte John gestern. Ein derartiger Verweis werde nach drei Jahren getilgt. Weitere Disziplinarstrafen würden jetzt geprüft. John räumte allerdings ein, dass es "sehr aufwendig" sei, jeden Einzelfall zu untersuchen, zumal auch mit Widersprüchen zu rechnen sei. Hinzu komme, dass man es womöglich mit "Vergehen unterschiedlicher Schwere" zu tun habe. So sei es ein Unterschied, ob jemand "nur" gestreikt oder auch etwa Schüler zum Schulboykott aufgerufen habe. John wollte auch nicht ausschließen, dass streikende Schulleiter "anders" als streikende Lehrer bestraft werden. Trotz der schwierigen Ermittlungen betonte er aber, die Bestrafung der Lehrer werde nicht an dem hohen Verwaltungsaufwand scheitern.

GEW-Chef Ulrich Thöne bestritt, dass Beamte kein Streikrecht hätten. Er verwies auf die europäische Rechtsprechung, räumte allerdings ein, dass es in Deutschland anderslautende Gerichtsentscheidungen gebe. Die Richter hätten sich dabei auf die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" bezogen, die aber noch aus dem 19. Jahrhundert stammten und in den letzten Jahren von Seiten des Staates schon zweimal angetastet worden seien.

Er gehe nicht davon aus, dass jeder Lehrer, der mit einem Gehaltsabzug bestraft werde, auch einen Antrag auf Erstattung stellen werde, sagte Thöne. Es sei bestimmt nicht das Motto ausgegeben worden "jetzt plündern wir die Streikkasse". Im übrigen sei die Streikkasse der Bundesorganisation in Frankfurt am Main und nicht den einzelnen Landesverbänden angeschlossen.

Wieviele Lehrer letztlich offziell als Streikende "dingfest" gemacht werden können, ist noch nicht absehbar. Bei ihren Angaben von 12 000 Steikenden zählte die GEW auch solche mit, die sich aus Angst vor den Konsequenzen zunächst nicht für den Streik gemeldet hatten, dann aber angesichts ausbleibender Schüler mitmachten. Wer von ihnen letztlich von der Schulverwaltung "Post bekommt", liegt auch an den Schulleitern, die die Namen der Streikenden innerhalb von drei Tagen an die Schulverwaltung weiterleiten sollen.

Die wesentlich geringere Streikbeteiligung im Ost-Teil führt Thöne auf den "unterschiedlichen Umgang mit der Obrigkeit" und die vielen anstehenden Verbeamtungen in den östlichen Bezirken Teil zurück.Diskutieren Sie mit im Internet

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