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Berlin: Schwarzarbeit ist mehr als eine Putzfrauen-Affäre

Innensenator kritisiert Gesetzentwurf zur illegalen Beschäftigung: Kampf gegen Organisierte Kriminalität wird erschwert

Die nicht angemeldete Putzfrau in den Haushalten ist für die Ermittler in Sachen Schwarzarbeit nur ein Randphänomen. Sie wollen an die Hintermänner, die die illegale gewerbliche Beschäftigung über Grenzen hinweg organisieren. Ein Bereich, in dem gerade im Baugewerbe Millionengewinne gemacht werden, die am Staat vorbeigehen. Die Gesetzesvorlage aus dem Bundesfinanzministerium, die den Kampf gegen die illegale Beschäftigung künftig regeln soll, stieß jetzt aber bei Innensenator Ehrhart Körting (SPD) und dem Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) auf harte Kritik. Sie zielt vor allem darauf, dass nach dem vorliegenden Entwurf die Zusammenarbeit zwischen Zoll und der Polizei erheblich eingeschränkt wird. „Dies würde die Ermittlungen von weiteren Straftaten im Zusammenhang mit der Schwarzarbeit verschlechtern“, sagte Körting. Der BDK drückt es drastischer aus: „Die Bekämpfung der Schwarzarbeit kommt zum Erliegen.“

Künftig werden die Ermittlungen bei den Zollbehörden zusammengefasst. Ein erster Schritt dazu ist schon vor Inkrafttreten des Gesetzes getan: Die Schwarzarbeitsfahnder der Arbeitsämter wurden zum Jahresanfang dem Zoll zugeordnet. Die Arbeitsämter haben diese Aufgabe abgetreten und konzentrieren sich auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Gegen die Umorganisation hat Körting auch nichts einzuwenden. Wohl aber dagegen, dass nach dem vorliegenden Entwurf die Zollmitarbeiter bei ihren Ermittlungen nur die Daten, die unmittelbar mit dem Delikt Schwarzarbeit zusammenhängen, an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeben dürfen. „Bei Schwarzarbeit geht es aber oft auch um ganz andere Straftatbestände wie Subventionsbetrug, Schlepperei/Schleuserei, Urkundenfälschung oder Geldwäsche“, sagte der Innensenator. Diese Delikte wiederum könne der Zoll nicht verfolgen, da seien polizeiliche Ermittlungen nötig. „Gerade die organisierte Schwarzarbeit im Baubereich stellt kein Kavaliersdelikt dar, sondern ist schlicht und einfach organisierte Kriminalität.“

Körting kritisierte zudem, dass der Entwurf die Zusammenarbeit des Zolls mit den Polizeien der Länder nur in Einzelfällen vorsieht. Das widerspreche den Erfahrungen, die Berlin bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit gemacht hat. Hier gab es nämlich eine gemeinsame Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit, in der die Polizei, die Arbeitsämter und der Zoll zusammenarbeiteten. „Hier war Berlin Vorreiter“, sagte auch Holger Bernsee, stellvertretender BDK-Chef und selbst Leiter eines Schwarzarbeitsdezernats beim Landeskriminalamt. Auf diese Kooperation könne man nicht verzichten.

Noch in einem weiteren Punkt bleibt das Papier aus dem Hause Hans Eichels nach Körtings Auffassung „weit hinter den Erwartungen zurück“: Die vorgesehenen Sanktionen für den Auftraggeber von Schwarzarbeit seien zu gering. Diese müssten höher ausfallen, da die Auftraggeber wirtschaftlich am meisten profitierten. „Die illegale Beschäftigung muss so bekämpft werden, dass kein Arbeitgeber noch Lust hat, Schwarzarbeiter zu bekämpfen“, heißt es bei der Kriminalpolizei. Auch in der Wirtschaftsverwaltung werden die Bedenken Körtings und der Kriminalisten geteilt. Kritische Stellungnahmen wurden jetzt an das Bundesfinanzministerium weitergeleitet. Innensenator Körting ist zuversichtlich, dass der Entwurf geändert wird.

Der BDK befürchtet außerdem, dass der Zoll mit seinen neuen Aufgaben in diesem Bereich überfordert wird. Durch die EU-Osterweiterung fallen Aufgaben der Grenzsicherung weg, so dass die Zöllner nun im Kampf gegen die Schwarzarbeit eingesetzt werden sollen. „Man muss davon ausgehen, dass die Zollbehörden wegen der notwendigen Weiterbildungen auf Jahre hinaus mit sich selbst beschäftigt sind und die illegale Beschäftigung praktisch nicht mehr ernsthaft verfolgt wird“, sagte Bernsee.

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