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Berlin: Senat gegen Fußfesseln für Straftäter

Hessen propagiert bundesweite elektronische Überwachung

Hessen macht es anders als Berlin und legt künftig Häftlinge an die elektronische Leine. Als einziges Bundesland hat es im Mai 2000 die elektronische Fußfessel in einem Pilotprojekt getestet. Die Kontrolle, die dazu diene, die Wiedereingliederung von Straftätern zu verbessern, habe sich bewährt. Deswegen will Hessens Justizminister Christean Wagner (CDU) den Einsatz auf das ganze Bundesland ausdehnen. Heute wollen die Hessen diesen Erfolg in Berlin in ihrer Landesvertretung mit dem Vortrag „Sicherheitsland Hessen – Elektronische Fußfessel im praktischen Einsatz“ feiern.

Mit der Fußfessel – ein Chip, der am Unterschenkel des Straftäters befestigt wird und wie eine größere Armbanduhr aussieht – werden die Bewährungsweisungen eines Häftlings überwacht. Kommt er beispielsweise regelmäßig um 20 Uhr nach Hause? Geht er der gemeinnützigen Arbeit nach, die ihm auferlegt wurde? Sie wird entweder in Fällen angewandt, wo die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder wo durch die elektronische Kontrolle eine Untersuchungshaft vermieden werden kann. In Zeiten, in denen die Gefängnisse überfüllt sind, müsste das in Hessen so erfolgreiche Projekt doch auch in anderen Bundesländern, wie Berlin, Nachahmer finden. Oder? „Die Justizministerkonferenz hat das Pilotprojekt der Hessen zur Kenntnis genommen. Wir werden uns anschauen, wie erfolgreich das in Hessen läuft“, sagt Justizsprecherin Andrea Boehnke.

Die Kosten für die Fußfessel beliefen sich bei 15 Häftlingen pro Person und Tag auf rund 48 Euro. Ein Haftplatz hingegen koste rund 83 Euro pro Tag und Häftling, haben die Hessen ausgerechnet. „Das stimmt“, sagt die Justizsprecherin. Allerdings gibt sie auch zu bedenken: „Eine Bewährungsstrafe zu Hause abzusitzen führt unserer Ansicht nach nicht zur Resozialisierung. Es muss eine intensive Betreuung durch einen Bewährungshelfer hinzukommen.“ Und eine „engmaschige Betreuung“ – wie es die Hessen fordern – bedeutet, dass zusätzlich zu den Kosten der Fußfessel noch viele Bewährungshelfer beschäftigt werden.

„Energisch dagegen“, die Fußfessel in Berlin einzuführen, ist die Sprecherin des Landesdatenschutzbeauftragten, Anja-Maria Gardain. „Das ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Privatsphäre.“ Das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung werde angegriffen. Zwar wird der Häftling nur mit seiner Einwilligung an die elektronische Leine gelegt, „aber wie freiwillig ist das, wenn er nur die Alternative hat, entweder im Gefängnis oder mit Fußfessel zu Hause?“, fragt sich Gardain. Für noch absurder hält die Datenschutzbehörde den Vorschlag, den Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) machte: Er forderte – bislang ohne Erfolg – „extrem kriminelle Schulschwänzer“ mit elektronischen Fußfesseln auszustatten.

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