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Ehemalige Sicherungsverwahrte verklagend as Land Berlin auf Schadenersatz.

© dpa

Sicherungsverwahrung: Entlassene Sicherungsverwahrte verklagen Berlin

Acht ehemalige Sicherungsverwahrte verklagen das Land Berlin, weil sie zu einer nachträglichen Verlängerung der Verwahrung verurteilt wurden, auf Schadenersatz. Das könnte teuer werden für die Landeskasse.

Vor einem Monat wurde das Land Baden-Württemberg durch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zur Zahlung von Schadenersatz an ehemals Sicherungsverwahrte wegen nachträglicher Verlängerung dieser Verwahrung verurteilt. In der Folge sieht sich auch das Land Berlin mit Forderungen konfrontiert, die sich auf 263 700 Euro belaufen, wie Lisa Jani, Sprecherin des Justizsenators, auf Anfrage mitteilte. Acht Betroffene haben demnach das Land verklagt. Das Landgericht habe in erster Instanz in sieben Fällen den Klägern Teilbeträge zugesprochen, die sich insgesamt auf 187 000 Euro summieren. In einem Fall wurde die Klage vollständig abgewiesen. Die acht Klagen seien in zweiter Instanz vor dem Kammergericht anhängig. Laut der Sprecherin ist noch unklar, ob und inwieweit es zu Verurteilungen durch das Kammergericht kommen werde. Die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung war 2009 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und später auch vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden.

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