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Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel in Berlin: Mit 74 Jahren immer noch hinter Gittern

In Berlin gibt es immer mehr Sicherungsverwahrte Konzept für Umgang mit diesen Gefangenen fehlt.

Die Justizverwaltung überlegt, in den Gefängnissen künftig normale Gefangene und sogenannte Sicherungsverwahrte zu mischen. Aus fachlicher Sicht sei dies sinnvoll, hatte Gero Meinen von der Justizverwaltung kürzlich im Rechtsausschuss gesagt. So sei es besser, mit der Anstalt kooperierende Sicherungsverwahrte (SVs) mit „guten“ Strafgefangenen unterzubringen als mit anderen SVern, die mit dem Leben abgeschlossen haben, weil sie wissen, dass sie nie wieder rauskommen werden.

Die Zahl der Sicherungsverwahrten, die auch nach Strafende in Haft bleiben müssen, weil von ihnen weiterhin Gefahr ausgeht, hat sich in wenigen Jahren verdreifacht und wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. 29 Männer sind derzeit in einer speziellen Station in der JVA Tegel untergebracht. 2010 werden es 42 sein, so die Prognose der Justizverwaltung. Zudem sollen 2012 weitere 20 SVer aus Brandenburg in Tegel untergebracht werden, die Gesamtzahl wird dann schnell weiter steigen. Denn immer häufiger verhängen Richter bei schwersten Taten auch Sicherungsverwahrung.

Der älteste Häftling in Haus 5 ist mittlerweile 74 Jahre alt, hatte Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) dem Rechtsausschuss bei der letzten Sitzung mitgeteilt. Diese hatte in der JVA Tegel stattgefunden, von der Aue hatte dabei die Station besichtigt. Dass der 74-Jährige immer noch hinter Gittern sitzt, hatte die Senatorin damit begründet, dass „vor vier Jahren zuletzt die Gefährlichkeit festgestellt wurde“. Mitgefangene kritisieren seit langem, dass Klaus A. schwer krank sei. Auch der grüne Rechtspolitiker Dirk Behrendt berichtete, dass A. „nur noch Haut und Knochen“ sei. „Ich möchte einmal noch mein Enkelkind in Freiheit sehen“, sagte Klaus A. dem Tagesspiegel. Auf Anfrage kündigte die Justiz an, dass eine neue Begutachtung bevorstehe.

„Wir bleiben hier, bis wir krepieren“, sagte ein SVer. Tatsächlich liegt die letzte Entlassung aus der SV-Abteilung drei Jahre zurück: Peter G. wurde als „geläutert“ in die Freiheit entlassen. Gestorben hinter Gittern sind in dieser Zeit zwei SVer: Werner G. (55) und Dietmar T. (62). Und einer, Dietmar J., hat sich aus der SV geklagt, weil die Justiz die Begutachtung vertrödelt hatte – diese Justizpanne hatte 2007 Schlagzeilen gemacht.

Justizexperten sagen, dass vor allem die fehlende Perspektive die Stimmung unter den SVern drücke. Die Gefangenen kritisieren, dass standardmäßig bei der vorgeschriebenen Prüfung alle zwei Jahre auf Fortdauer wegen der „Gefährlichkeit“ erkannt wird. Angesichts der schweren Straftaten der Männer haben sie kaum Fürsprecher. Die Justizverwaltung betonte, dass nur fünf der 29 Sicherungsverwahrten sich derzeit einer Sozialtherapie unterziehen – nur sie haben die theoretische Chance, die Freiheit wiederzusehen. Die anderen 24 verweigern sich.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2004 angemahnt, dass auch ein Sicherungsverwahrter eine reelle Chance auf die Freiheit haben muss. Zudem müssten sie bessergestellt werden als Strafgefangene – also mehr Freigang, mehr Besuch, mehr Pakete. Doch ein Konzept über den Umgang mit SVern gibt es in Berlin immer noch nicht. Das Konzept werde derzeit „intensiv diskutiert“, sagt ein Sprecher der Justizsenatorin. Der Vorschlag der Verwaltung, Strafgefangene und SVer zu mischen, sei „abenteuerlich“, rügen die Grünen, diese Trennung sei gesetzlich vorgeschrieben. Aus Sicht der Justiz könnte das Gesetz geändert werden.

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