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Berlin: Sittenwidrigkeit: Berufung im Wilmersdorfer Bordell-Prozess

Charlottenburg-Wilmersdorf. Der spektakuläre Rechtsstreit um das Wilmersdorfer Bordell "Café Pssst!

Charlottenburg-Wilmersdorf. Der spektakuläre Rechtsstreit um das Wilmersdorfer Bordell "Café Pssst!" und die Sittenwidrigkeit der Prostitution geht weiter. Am Montag will das Bezirksamt beim Oberverwaltungsgericht eine Berufung gegen das Verwaltungsgerichtsurteil vom Dezember beantragen. In dem Musterprozess hatte die 35. Kammer erstmals befunden, käuflicher Sex sei wegen eines "Wertewandels in der Gesellschaft" nicht mehr grundsätzlich sittenwidrig. Als Folge durfte Bordellwirtin Felicitas Weigmann die Ausschanklizenz für ihre hauseigene Bar gegen den Willen des Wirtschaftsamts behalten.

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Für CDU-Wirtschaftsstadtrat Klaus-Dieter Gröhler geht es um die "noch ungeklärte Rechtsfrage" der Sittenwidrigkeit. Schließlich habe sogar die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts wiederholt anders geurteilt als die 35. Kammer. SPD und Grüne lehnen den Berufungsantrag dagegen ab.

Aber vielleicht erübrigt sich dieser ohnehin, denn die Rotlicht-Bar will bald an die Schöneberger Kurfürstenstraße umziehen. Verträge und Genehmigungen besitzt Felicitas Weigmann allerdings noch nicht. Sie plant einen "Anziehungspunkt für Nachtschwärmer, auch für Prominente". Im Mittelpunkt soll eine große Bar mit Tanzfläche stehen. Die Zimmer möchte die Wirtin künftig auch an Pärchen vermieten, die rein privat zu Gast sind. Das geplante Lokal habe "gar keinen Bordell-Charakter mehr" und ähnele mehr einer Hotelbar - wo Huren ja auch oft anzutreffen seien.

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