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Bundesrat: Soziale Träger sollen offener agieren

Die Berliner Gesetzesinitiative für schärfere Kontrollen im Geschäft mit sozialen Dienstleistungen ist im Bundesrat angenommen worden. Beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin zeichnet sich aber bereits Widerstand gegen das Gesetz ab

Nach dem Erfolg der Berliner Bundesratsinitiative für schärfere Kontrollen im Geschäft mit den sozialen Dienstleistungen sagte Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke): Die Abstimmung habe gezeigt, dass „auch die anderen Bundesländer die gesetzlichen Defizite sehen und mehr Kontrolle und Transparenz im Sozialbereich durchsetzen wollen“. Der Entwurf des Senats war in den zuständigen Bundesratsausschüssen für Arbeit und Sozialpolitik von den Fachleuten aus anderen Bundesländern sogar noch verschärft worden. Neben besseren Prüfungsmöglichkeiten möchte der Senat auf diesem Wege auch Gewinnmargen begrenzen und sogar direkte Strafen wie Kürzungen der Zuschüsse durchsetzen können.

Dabei erlaubt das neue Gesetz neben anlassbezogenen Prüfungen auch routinemäßige Kontrollen der Arbeit von sozialen Betrieben. Diese müssen künftig Einblick in ihre Buchführungsunterlagen gewähren und die entsprechenden Unterlagen für eine Dauer von zehn Jahren vorhalten. Bisher war eine Prüfung der Verwendung der Steuermittel durch die sozialen Träger, die zum Beispiel Obdachlose und Jugendliche betreuen, nur bei konkreten Hinweisen auf einen Missbrauch der Gelder oder auf schlechte Leistungen möglich.

Neu ist auch, dass im Falle einer Pflichtverletzung des sozialen Trägers die Leistungen an die Einrichtung gekürzt werden können. Entmachtet wird durch die geplante Änderung des „Sozialgesetzbuches“ auch die bisherige Prüfungskommission. Diese ist paritätisch besetzt: Die Vertreter von sozialen Betrieben aus den Spitzenverbänden konnten so viele Mitglieder bestellen wie die öffentliche Hand. Da für Prüfungen oder Sanktionen mehrheitliche Beschlüsse erforderlich sind, kann das Gremium nach Angaben der Sozialverwaltung Prüfungen oder Sanktionen auch blockieren. Aus Sicht der Fachleute des Senats „kontrollierten sich die sozialen Träger auf diese Weise selbst“.

Für Bluhm sind die strengeren Prüfungen kein Vertrauensentzug der im Sozialbereich tätigen Firmen: „Wir werden mit den Sozialbetrieben auch zukünftig Kostensätze vereinbaren.“ Die Unternehmen könnten auch weiterhin eigenständig wirtschaften. „Zugleich können wir aber genauer sehen, wie sie die öffentlichen Mittel einsetzen“, so die Senatorin.

Beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin zeichnet sich bereits Widerstand gegen das Gesetz ab: „Wir werden dazu kritisch Stellung nehmen“, sagte Sprecherin Elfi Witten. Man setze auf „freiwillige Transparenz“. Durch den Beschluss des Bundesrates ändere sich nichts. Und es bleibe abzuwarten, was bei der Gesetzgebungsinitiative im Bundestag herauskomme. Die Spitzenverbände werden angehört vom Bundestag und gelten in Gesetzgebungsverfahren als meinungsstark.

Wie schwer zurzeit die Überprüfung von Einrichtungen ist, die mutmaßlich gegen gemeinnützige Regeln verstoßen, zeigt der Fall Treberhilfe. Seit Februar läuft die Überprüfung. Obwohl für den Herbst Ergebnisse angekündigt worden waren, wurde bis heute noch kein Bericht vorgelegt.

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