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Wer innerhalb der ersten sechs Monate aus seinem Arbeitsverhältnis gekündigt wird, hat keinen Anspruch auf Übergangsgeld.

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Staatsdienst in Berlin: Kurzzeit-Staatssekretär bekommt keine 71 000 Euro

Christoph von Knobelsdorff diente dem Senat zehn Monate. Er flog in der Probezeit mit "seiner" Senatorin. Deshalb gibt es auch kein Übergangsgeld. Für Knobelsdorff war dies nicht nachvollziehbar - er zog vor Gericht.

Einsichtig zeigten sie sich nicht – aber konsequent zu ihrer Haltung stehen und es durchfechten, das wollten der Kurzzeit-Staatssekretär der Senatsverwaltung für Wirtschaft Christoph von Knobelsdorff und sein Rechtsanwalt dann aber auch nicht. Am Tag der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, wo sie rund 71 000 Euro Übergangsgelder vom Land Berlin einfordern wollten, zogen sie noch vor der Urteilsverkündung die Klage wieder zurück. Weil er dem Senat „den Sieg nicht gönnt“, wie sich Rechtsanwalt Frank Lansnicker ausdrückte – denn der Richter hatte da bereits deutlich gemacht, dass Knobelsdorff als politischer Beamter kein Anrecht auf Versorgungsbezüge hat, weil er seinen Posten nach zehn Monaten in der Probezeit verloren hatte.

Kein Anspruch auf Übergangsgeld

8914 Euro für die ersten drei Monate nach seiner Entlassung und zusätzliche 6385 Euro monatlich für die folgenden sieben Monate hatte Knobelsdorff gefordert. Er habe vier Kinder zu versorgen und die Raten für ein Eigenheim zu zahlen, argumentierte er. Knobelsdorff ist nun Abteilungsleiter beim Deutschen Industrie- und Handelstag und wechselt bald erneut in den Staatsdienst: als Staatssekretär ins Wirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein.

Nur zehn Monate führte Christoph von Knobelsdorff seinen Job als Staatssekretär in Berlin aus.

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Dass er dennoch an seiner Klage festhielt, könnte wohl mit dem Schock des unerwarteten Rauswurfs zusammenhängen. Dies sei zwar das gute Recht von Senatorin Cornelia Yzer (CDU) gewesen, räumte Knobelsdorff ein. Aber dass er ganz ohne Übergangsgeld gehen musste, mochte er nicht einsehen. Der Richter sah das anders. Auch Lehrer oder Polizisten hätten bei einer Kündigung in der Probezeit keinen Anspruch auf Versorgungsbezüge.

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