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© dpa

Berliner Nahverkehr: Die Schwarz-Esser

Niedliche Aufkleber im öffentlichen Nahverkehr Berlins weisen darauf hin, nur die wenigsten halten sich daran: Essen in Bus, Bahn und Tram schickt sich nicht. Aber dafür ein Bußgeld zahlen? Eine Berlinerin erzählt.

Besonders morgens und nachmittags, wenn der Berufsverkehr das Personenaufkommen in BVG-Fahrzeugen empfindlich in die Höhe treibt, machen sie alles noch viel schlimmer: Die Döner-Sünder (mit Zwiebeln und Knoblauchsoße), die Salami-Stullen-Auspacker und die China-Nudeln-Verschlinger. Der Mensch ist ausgezehrt vom Arbeitsalltag, essen muss sein, nur riechen sollte es eben nicht. Vom Fritierfett penetriert, ärgert sich der geplagte Fahrgast oft, dass er nicht auf das Fahrrad umgestiegen ist.

Die BVG hat Mitleid mit den feinen Näschen und seit Mitte 2006 prangt in Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen die nette BVG-Stewardess Betty mit dem roten Schopf. Nicht essen solle man und Rücksicht nehmen. Man sei ja nicht allein unterwegs. Zu interessieren scheint das aber niemanden.

Neulich fuhr ich mit der M 5 und mir gegenüber echauffierte sich eine Berlinerin mittleren Alters bei ihrem Arbeitskollegen über BVG-Kontrolleure. „Saß ick letztens mit ner Bratwurst inner Bahn, quatscht mich so’n Typ voll, ick soll aufhörn zu essen, is verboten. Haick den erstma anjekiekt und weiterjejessen. Mehrmals hatt der mich ermahnt, haick ihm jesacht: ‚Hamm se nischt zu tun uffn Sonntachnachmittach? Sind se überhaupt in Dienst?’ Meenta, dass sich ne Oma vorn über den Geruch beschwert hätte. Pff. ‚Geh raus und nimm ma nen Zuch, dann weeste wat komisch riecht.’ Ey so’n Hals hat ick. Der och. Aber ick habs nich so jezeicht. Hatt der mich nich in Ruhe gelassen, wa? Off eenmal fängt der an, wat von 40 Euro Bußgeld zu labern. Ick dachte, ick spinne. Hab meene Wurscht trotzdem weiter jejessen. Sachta, wenn ick dit nich unterlasse, dann wird er die Bahn anhalten lassen und die Polizei rufen. Kostet mich dann 500 Euro. Hmmm, dacht ick. ‚Schmeckt trotzdem’. Ick meen, der hat mich ja nich mal nachm Ticket jefracht oder sowat. Wollt einfach nur Stress machen, der Vogel. Als ick fertig jejessen hatte, hab ick ihm jesacht: ‚Hörn se uff, mich zu bevormunden. Jehn se lieber wählen.’ Nee also so was. Dit gloobste nich. Strafe musst ick natürlich keene zahlen.“

Die Frau hatte die Lacher natürlich auf ihrer Seite. Vor allen Dingen: Sie war im Recht. Wer mit offenen Speisen in Verkehrsmittel einsteigt, kann weder verwarnt noch mit einem Bußgeld belegt werden. Auch die Polizei muss deswegen nicht ausrücken. Rücksicht beim Speisenverzehr sei lediglich geboten, so ein Pressesprecher der BVG. Man lege bei den Berliner Verkehrsbetrieben wert auf ein Miteinander. Oftmals geht man mit essenden Fahrgästen trotzdem nicht sehr zimperlich um. Was der BVG-Mitarbeiter nämlich darf: Esser auf die Straße setzen. So mussten kürzlich Jugendliche mit Döner in der Hand wieder aussteigen. Die Lacher waren danach eher auf der Seite der aufatmenden Fahrgäste.

Nadine Lantzsch

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