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Polizist mit Waffe und Handschellen (Symbolbild)

© dpa

Statistik über Berliner Polizei: Angriffe auf Polizisten nehmen deutlich zu

18 mal pro Tag wurden Polizeibeamte 2017 im Schnitt in ihrem alltäglichen Einsatz angegriffen. Und die Täter kommen meist ungeschoren davon.

Die Zahl der Angriffe auf Polizisten in Berlin ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. 2017 waren es 6759 Angriffe – ein Anstieg um fast acht Prozent. Im Jahr 2016 waren es noch 6262 Angriffe, wie aus der Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Antwort des CDU-Abgeordneten Peter Trapp hervorgeht. 2015 waren es 6976 Fälle, davor 6438.

Hinter den blanken Zahlen – 18 Angriffe pro Tag im Jahr 2017 auf Polizeibeamte – zeigt sich eine seit einigen Jahren zu beobachtende Entwicklung. „Es ist längst nicht mehr so, dass Berlins Polizistinnen und Polizisten nur von Extremisten, die Demonstrationen für ihre Angriffe missbrauchen, oder im Einsatz gegen Schwerstkriminelle attackiert werden“, sagte Benjamin Jendro von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Mittlerweile müssen sie bei jedem noch so lapidar erscheinenden Anlass damit rechnen, verletzt zu werden.“

Polizisten mit Mikrowelle beworfen

Zwei aktuelle Beispiele zeigen, wie gefährlich der Job für Polizisten inzwischen ist. Am Mittwochabend wurde die Polizei gegen 22.30 Uhr wegen einer Schlägerei in einem Miethaus in der Kammeruner Straße in Wedding gerufen. Einige Beamte gingen in die dritte Etage, versuchten dort den Streit zu schlichten und nahmen Anzeigen auf. Eine Polizistin und ihr Kollegen sicherten derweil den Hinterhof ab. Plötzlich wurde aus dem Fenster in der dritten Etage eine Mikrowelle geworfen. Das Gerät schlug nach Angaben der Polizei einen halben Meter neben den beiden Beamten, eine Oberkommissarin und ein Kommissar, auf. Nun wird gegen den Werfer wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Klar ist: Hätte die Mikrowelle die Beamten getroffen, hätte dies zu schwersten Verletzungen bis hin zum Tod führen können. Berlin müsse ernsthaft diskutieren, dass es Menschen in der Stadt gibt, die derlei in Kauf nehmen, sagte GdP-Sprecher Jendro.

Ein paar Stunden zuvor, einige Kilometer weiter in Mitte, sind am Mittwochnachmittag in der Bernhard-Weiß-Straße am Alexanderplatz drei Polizisten verletzt worden. Zivilbeamte hatten einen 37-Jährigen und einen 27-Jährigen dabei beobachtet, wie sie sich an einem Fahrrad zu schaffen machten, um es zu stehlen. Der Jüngere ließ sich dann widerstandslos festnehmen. Der 37-Jährige aber leistete erheblichen Widerstand, wie die Polizei später vermerkte. Die Beamten mussten erst Pfefferspray einsetzen, um ihn die Handschellen anlegen zu können. Einer der drei verletzten Beamten musste in eine Klinik, um sich ambulant behandeln zu lassen.

Täter kommen meist ungeschoren davon

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Widerstandshandlungen um knapp zehn Prozent auf 4599 gestiegen. Bei der Körperverletzungen gab es einen Anstieg um knapp fünf Prozent auf 1809 Fälle. Und es gab 272 Fälle von Bedrohung – eine Zunahme um knapp zwölf Prozent. Lediglich bei Nötigung hab es einen Rückgang auf 79 Fälle. Und es wurden bei Widerstandshandlungen oder Fällen von Körperverletzung acht Prozent mehr Beamte verletzt. 2017 waren es 6408.

Die Täter kommen aber meist ungeschoren davon, für die überlastete Justiz sind es meist Bagatellfälle, die angesichts andere Fälle schnell eingestellt werden, wie Staatsanwälte berichten. Nur die wenigsten landen – wenn überhaupt – vor einem Gericht. Der Senatsinnenverwaltung liegen etwa für das Jahr 2017 jedenfalls „noch keine Daten über die rechtskräftig verurteilten Personen vor“.

Der CDU-Politiker Trapp spricht von einer Verrohung der Gesellschaft: „Viele Menschen haben keine Respekt mehr vor der Arbeit derjenigen, die anderen helfen wollen.“ Trapp setzt darauf, dass die im April 2017 vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderungen allmählich in Berlin Wirkung entfaltet, sobald die ersten Urteile fallen. Seither können Angriffe auf Polizisten schärfer bestraft werden – mit bis zu fünf Jahren Haft. Kritiker warnen hingegen, dass auch frühere Gesetzesverschärfungen nichts geändert hätten.

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