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Der Staatsschutz beim Landeskriminalamt (LKA) hat eine E-Mail an alle Mitarbeiter verschickt und bittet um Hinweise.

© Paul Zinken/dpa

Strafverfahren wegen Volksverhetzung: Ermittlungen zu rassistischen Chats – Polizei bittet Mitarbeiter um Hinweise

Nach einem ARD-Bericht über rassistische Chats bei der Berliner Polizei wird gegen Unbekannt ermittelt. Nun bittet das LKA Mitarbeiter um Hinweise.

Die Berliner Polizei hat ihre Mitarbeiter um Hinweise zu einer Chatgruppe gebeten, in der rassistische Inhalte geteilt worden sein sollen. Das ARD-Magazin „Monitor“ hatte kürzlich über die Chatgruppe berichtet. Details, in welchem Bereich der Polizei die beteiligten Beamten tätig sind, nannte „Monitor“ nicht. Das Magazin hat der Polizei keinen näheren Hinweise gegeben. Die von „Monitor“ zitierten Hinweisgeber, zwei Beamte, hätten sich bisher nicht gemeldet. Die Ermittlungen wegen Volksverhetzung laufen gegen Unbekannt. Die Polizei weiß nicht, wer die mutmaßlichen Rassisten sind.

Der für politisch motivierte Straftaten zuständige Staatsschutz beim Landeskriminalamt (LKA) hat am Freitagnachmittag eine E-Mail an alle Mitarbeiter verschickt. Der Betreff lautet: „Chatgruppe mit rassistischen und homophoben Inhalten in der Berliner Polizei“. Es gehe um eine „mehrköpfige Chatgruppe von Berliner Polizeibediensteten“.

Der LKA-Beamte schreibt: „Wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung wurde ein Strafverfahren bei der zuständigen Spezialstaatsanwaltschaft eingeleitet“. Aufgabe des LKA sei es, „belastende als auch entlastende Beweiserhebungen durchzuführen, um den untragbaren Generalverdacht gegen die Gesamtheit der Berliner Polizei schnellstmöglich ausräumen zu können“. Daher werden alle Mitarbeiter der Polizei Berlin gebeten, „die zur Aufklärung dieses Sachverhalts beitragen können“, sich zu melden. Niemand müsse sich selbst belasten, es gebe aber eine Auskunftspflicht von Zeugen.

„Monitor“ lag der Verlauf einer Chatgruppe vor, in der 25 Beamte einer Dienstgruppe oder einer „Polizeiwache“ waren. Die Zahl der von „Monitor“ zitierten WhatsApp-Nachrichten aus drei Jahren ist begrenzt. Darin sollen Muslime als „fanatische Primatenkultur“ bezeichnet, Flüchtlinge mit Vergewaltigern oder Ratten gleichgesetzt und Neonazis als mögliche „Verbündete“ bei linken Demonstrationen bezeichnet worden sein.

Sieben Beamte sollen sich regelmäßig klar rassistisch geäußert haben. Kollegen hätten dies oft zustimmend kommentiert.

Die Ermittlungen wegen Volksverhetzung laufen gegen Unbekannt

Die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte das Vorgehen des LKA. Es gehe „den schweren Vorwürfen entschlossen“ nach und setze alles daran, „herauszufinden, wer diese rechtsextremistischen Chatnachrichten verfasst hat“, sagte GdP-Sprecher Benjamin Jendro. „Alle demokratisch denkenden Kolleginnen und Kollegen sind in der Pflicht, extremistisches Gedankengut nicht einfach so hinzunehmen, sondern zu handeln“. Zugleich bat Jendro Hilfe an: „Wer intern Repressionen fürchtet, kann sich gern an uns wenden, wir sichern Quellenschutz und Verschwiegenheit zu.“

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Der Sprecher des Polizeiberufsverband „Unabhängige“, Jörn Badendick, betonte, „dass die breite Belegschaft Interesse an der zügigen Aufklärung hat“. Zu klären sei auch, ob die Vorwürfe stimmten. „Wir haben alle internen und externen Quellen ausgeschöpft, aber die Vorwürfe nicht mal ansatzweise verifizieren können“.

Seit 2017 hat die Berliner Polizei 53 Verdachtsfälle von Rechtsextremismus registriert. Allein 2020 seien noch 31 Disziplinarverfahren im Gange, elf davon, um verdächtige Beamte aus dem Dienst zu entfernen – worüber das Verwaltungsgericht entscheiden muss.

Bei Chatgruppen steht die Polizei vor einem Dilemma

Die Polizei steht bei Chatgruppen vor einem Dilemma: Volksverhetzende Äußerungen und das Zeigen von verbotenen Nazisymbolen sind erst dann strafbar, wenn derlei öffentlich begangen wird. Bei geschlossenen Chatgruppen ist das nicht der Fall.

Das zeigt sich auch in der Statistik: Die Zahl von 53 Verdachtsfällen seit 2017 sagt nichts darüber aus, ob der Verdacht bestätigt wurde. Von Anfang 2017 bis Ende März 2020 wurden 44 Strafverfahren und 39 Disziplinarverfahren gegen Beamte wegen Rechtsextremismusverdacht eröffnet.

Laut Polizei werde schon bei geringstem Verdacht „der rechtlich zulässige Rahmen an strafprozessualen Maßnahmen, wie zum Beispiel Durchsuchungen, ausgeschöpft“. Parallel würden „unverzüglich Disziplinarverfahren eingeleitet“, die zunächst ruhen, bei denen aber „konsequent unter Ausschöpfung des Disziplinarrechts“ vorgegangen werde.

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Stand Ende September liefen noch elf Strafverfahren und 26 Disziplinarverfahren. Von den 44 Strafverfahren sind 33 abgeschlossen. In fünf Fällen wurde eine Geldstrafe verhängt, in vier Fällen sind die Verfahren zu den Vergehen unter Auflagen – Geldauflage oder erzieherische Maßnahmen – eingestellt worden. In 13 Fällen sind die Ermittlungen eingestellt worden, weil der Verdacht sich nicht bestätigt hat, für elf Fälle vermerkt die Statistik: „keine Straftat“.

Dennoch können die Vorfälle Zweifel daran erhärten, ob Beamte noch Polizisten sein sollten. Von den 39 von 2017 bis Ende März 2020 eröffneten Disziplinarverfahren sind 13 beendet worden. In zwei Fällen wurden Beamte aus dem Dienst entfernt oder in Pension geschickt. In drei Fällen wurden Dienstvergehen festgestellt, aber keine Strafen verhängt. Zwei Mal gab es einen Verweis, die niedrigste Disziplinarstrafe, und drei Mal wurde eine Geldbuße verhängt. In einem Fall hob das Verwaltungsgericht die Disziplinarstrafe auf.

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