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Die Zahl der Verfahren, bei denen sogenannte Funkzellenabfragen erfolgt sind, ist im vorigen Jahr gestiegen.

© Sebastian Gollnow/dpa

Strafverfolgung in Berlin: Zahl der Funkzellenabfragen gestiegen

In über 500 Verfahren wurden 2018 Funkzellenabfragen durchgeführt, deutlich mehr als im Vorjahr. Im Netz können Berliner prüfen, ob ihre Nummern erfasst wurden.

Der Kommissar Zufall steht ja schon immer in Diensten der Strafverfolgung. Immer häufiger kommt aber Kommissar Handy zum Einsatz. Die Zahl der Verfahren, bei denen sogenannte Funkzellenabfragen erfolgt sind, ist im vorigen Jahr gestiegen – auf 572. Im Jahr 2017 waren es laut Vorlage der Justizverwaltung für den Senat noch 426 Verfahren, 2015 gar nur 256.

Gerichte mussten die Abfragen wegen Ermittlungen zu Mord, Totschlag, Raub, schweren Diebstählen und Brandstiftung vorher genehmigen – und sahen 2018 in keinem einzigen Fall einen Grund zur Ablehnung. 

Bei der Funkzellenabfrage wird für einen bestimmten Zeitraum erfasst, welche Handynummern in der Funkzelle angemeldet sind.

Dafür haben mittlerweile etwa 10.000 Berliner eine eigene Abfrage gestartet: auf der Internetseite des Senats, die den Nutzer darüber informiert, ob seine Nummer bei Funkzellenüberprüfungen erfasst worden ist.

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