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Oft teuer. In Berlin und anderen Ballungsräumen sollen Mietsteigerungen künftig gedeckelt werden.

© Ralf Hirschberger/dpa

Streit über Berliner Mietspiegel: Senat wehrt sich gegen Manipulations-Vorwurf

Der Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund hat dem Berliner Senat Manipulation beim Mietpreisspiegel vorgeworfen. Dieser wehrt sich nun gegen den Verdacht. Die auf dem Mietspiegel beruhende Mietpreisbremse soll am 1. Juni in Kraft treten.

Nach dem Gerichtsurteil zum Berliner Mietspiegel wehrt sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegen den Verdacht, sie habe manipuliert. Auch die Forderung von Vermieterverbänden, die auf dem Mietspiegel basierende Mietpreisbremse auszusetzen, wies Sprecher Martin Pallgen zurück. „Die Mietpreisbremse tritt wie vorgesehen am 1. Juni in Kraft.“ Dann darf die Miete bei der Neuvermietung einer Wohnung nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Mieten von sieben Euro pro Quadratmeter „als Wucher“ eingestuft

Der Hauptgeschäftsführer des Eigentümerverbandes Haus & Grund, Kai Warnecke, hatte in einem Interview mit der Berliner Zeitung dem Senat vorgeworfen, bei der Berechnung des Mietspiegels manipuliert zu haben. Warnecke erklärte den Mietspiegel 2013 ähnlich wie das Amtsgericht Charlottenburg für unwirksam, weil Mieten oberhalb von sieben Euro pro Quadratmeter „als Wucher“ eingestuft und nicht in die Berechnung der ortsüblichen Miete aufgenommen wurden. Die Senatsverwaltung stuft die Kritik Warneckes als „sehr irritierend und unseriös“ ein. Die Vorwürfe seien „frei erfunden und scheinen das Ziel zu haben, den qualifizierten Mietspiegel vor dem Hintergrund der beschlossenen Mietpreisbremse zu demontieren“. Haus & Grund habe den Mietspiegel 2013 selbst miterstellt.

Vermieterverbände haben Unterschriften verweigert

Beim aktuellen Mietspiegel, der am 18. Mai erscheint, haben zwei Vermieterverbände – Haus & Grund sowie der Verband Freier Wohnungsunternehmen (BFW) – aber nicht mehr mitgezogen und nach Angaben der Senatsverwaltung ihre Unterschriften verweigert. Allein die Mieterverbände segneten den Mietspiegel ab. Das ändert nach Einschätzung des Senats nichts an dessen Wirksamkeit.

Mietspiegel gibt es seit 1974. Sie werden in einem paritätisch besetzten Gremium zwischen Mieter- und Vermieterverbänden erarbeitet und von einem wissenschaftlichen Institut geprüft. Vor Gericht wird der Mietspiegel meistens als objektiver Maßstab anerkannt, aber Richter können auch abweichende Entscheidungen treffen. So geschehen am Amtsgericht Charlottenburg, das am Montag den Mietspiegel als unwissenschaftlich bezeichnete. Ob das Urteil das Instrument Mietspiegel nachhaltig beschädigt oder gar kippt, müssen nun die Entscheidungen in den nächsten Gerichtsinstanzen erweisen.

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