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Zur Kasse bitten. Die Berliner Landesregierung will 2013 eine Bettensteuer für Hotelübernachtungen einführen. Sie soll fünf Prozent des Zimmerpreises betragen. Doch es regt sich Widerstand.

© dpa

Tauziehen um Steuerpläne: Hotels wollen Stadtmarketing nur ohne Bettensteuer fördern

Die Berliner Hoteliers schmieden Pläne, um die „City Tax“ für Touristen zu verhindern. Die Lage ist seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht einfacher geworden.

Die ab 2013 in Berlin geplante Bettensteuer auf Hotelübernachtungen kann für die Tourismusgesellschaft Visit Berlin unerfreuliche Folgen haben: Die Partnerhotels der Tourismuswerber wollen keine freiwillige Marketingumlagen mehr zahlen, falls die Landesregierung 2013 die „City Tax“ einführt. Gleichzeitig berät die Berliner Hotelbranche, wie sie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu kommunalen Bettensteuern im Kampf gegen die Steuerpläne nutzen kann.

Bisher überweisen rund 350 Hotels jährlich insgesamt knapp eine Million Euro an Visit Berlin. Damit unterstützen sie unter anderem Veranstaltungen, Messepräsenzen und den Broschürendruck. Hinzu kommen Sachleistungen wie Gratisübernachtungen für geladene Gäste aus aller Welt oder Crews von Fluggesellschaften. „Wenn die Steuer kommt, wird die freiwillige Abgabe nicht mehr gezahlt“, sagte der Vorsitzende des Vereins „Visit Berlin Partnerhotels“, Hans Eilers. Der Verein ist an Visit Berlin auch direkt beteiligt und mit einem 40-prozentigen Anteil der größte der sechs Gesellschafter. Als Vereinsvorsitzender vertritt Eilers, der Direktor des Hotels Savoy an der Fasanenstraße ist, 235 Häuser.

Er befürchtet, dass Hotelkonzerne auch eigene Marketingaktivitäten, die Berlin in vieler Hinsicht zugutekämen, reduzieren könnten. Mehrkosten durch die Steuer würden „an anderer Stelle eingespart“. Eilers rechnet damit, dass Hotels die City Tax für ihre Gäste zahlen und so geringere Margen haben würden. Preiserhöhungen könne man sich im hart umkämpften Markt nicht erlauben. Die Gruppe „Eventhotels Berlin“ mit dem Esplanade, dem Westin Grand und dem Park Inn hatte zuvor schon damit gedroht, die Zahlungen an Visit Berlin zu stoppen. Bei der Einführung einer Bettensteuer werde man „sofort aussteigen“, sagte Area-Manager Jürgen Gangl.

Visit Berlin selbst hält sich aktuell zurück – auch wenn Geschäftsführer Burkhard Kieker die Steuerpläne schon 2010 als „schwer durchsetzbar“ kritisiert hatte. Offenbar will man keinen Streit mit dem Hauptgeldgeber provozieren: 47 Prozent des Etats finanziert das Land Berlin. Fünf Prozent steuern die übrigen Gesellschafter bei, darunter die landeseigenen Messe- und Flughafengesellschaften. 48 Prozent des Etats seien „Eigeneinnahmen inklusive Marketingumlagen“, sagt Visit-Berlin-Sprecherin Katharina Dreger.

Dreger wollte sich nicht dazu äußern, welche Folgen ein Wegfall der freiwilligen Beiträge aus der Hotellerie hätte. Bisher sei offen, in welchem Ausmaß die auf jährlich 20 Millionen Euro geschätzten Steuereinnahmen in die Tourismusförderung fließen sollen. Tatsächlich hat Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) angekündigt, dass die Gelder erst einmal im allgemeinen Landeshaushalt landen sollen – das sei auch rechtlich der einzige gangbare Weg.

Die Bettensteuer soll fünf Prozent des Zimmerpreises betragen. Mehr Einzelheiten nennt die Finanzverwaltung bisher nicht und weist darauf, dass die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht vorliege. Die Richter hatten am Mittwoch nach Klagen von Hoteliers aus Bingen und Trier entschieden, dass Geschäftsreisende von der Bettensteuer befreit werden müssen. Dies allein ändert in Berlin nichts, denn die Finanzverwaltung will ohnehin nur Privatleute zur Kasse bitten. Zugleich aber deutet das Urteil darauf hin, dass nur Erwachsene besteuert werden dürfen, damit sich die Betten- von der Umsatzsteuer unterscheidet. In Berlin war bisher nie die Rede davon, dass Jugendliche ausgenommen werden sollten.

Rechtsexperten aus der Hotelbranche sehen weitere Schwachpunkte, die das Urteil aufgezeigt habe. Nach Tagesspiegel-Informationen hebt eine erste interne Analyse hervor, die Richter hätten Probleme bei der praktischen Umsetzung in Bingen und Trier gerügt. Tatsächlich hatten die Richter „jegliche Regelung, wie berufsbedingte Übernachtungen von privaten zu unterscheiden und wie entsprechende Angaben kontrolliert werden sollen“ vermisst. Das ist auch in Berlin noch unklar. Aus Sicht der Branchenexperten wäre eine Lösung wie in Dortmund rechtlich fragwürdig – dort müssen Geschäftsleute eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen. Das aber schließt Selbstständige von der Steuerbefreiung aus.

Nach Auskunft des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Berlin wollen Hotelbetreiber auch in Berlin gegen die Bettensteuer klagen. Möglich sei das aber erst, wenn sie in Kraft ist.

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