zum Hauptinhalt
Im Anflug auf Tegel. In geringer Höhe donnern die Maschinen über den Kurt-Schumacher-Platz.

© Thilo Rückeis

Tegel-Klage abgewiesen: Kein Schmerzensgeld nach angeblichem Knall

Niederlage vor Gericht: Der Rentner, der sagt, er habe durch ein landendes Flugzeug in Tegel einen Hörschaden erlitten, erhält kein Schmerzensgeld. Er wird wohl in Berufung gehen.

Er hat es nicht geschafft. Thomas Kassner, der nach seinen Angaben durch einen Knall aus einem Triebwerk eines in Tegel landenden Flugzeugs einen Hörschaden erlitten hat, erhält kein Schmerzensgeld. Die  Klage vor dem Landgericht blieb erfolglos. 25 000 Euro hatte der 70-Jährige, wie berichtet, von der chinesischen Fluggesellschaft Hainan Airlines gefordert.

Kassner gibt an, er sei am 23. Januar 2011 am Kurt-Schumacher-Platz in Reinickendorf zu einer Bushaltestelle gegangen, als eine im Landeanflug befindliche Maschine von Hainan einen sehr lauten Knall, vergleichbar mit der Fehlzündung bei einem Auto, verursacht habe. Dadurch sei bei ihm ein Schockzustand und eine Taubheit auf dem linken Ohr ausgelöst worden.

Nach der am Mittwoch erfolgten Anhörung Kassners und einer Zeugin, die ihn an dem  Tag begleitet hatte, teilte das Landgericht am Sonnabend mit, die Klage sei abgewiesen worden. Die Urteilsgründe liegen aber noch nicht vor; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Kassner hatte schon am Mittwoch eine mögliche Berufung angekündigt. Hainan hatte bei dem Gütetermin vor Gericht einen Vergleich  abgelehnt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false