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Die Räumungsklage gegen die Kneipe läuft schon länger - es keinen Mietvertrag und auch keine Betriebserlaubnis.

© Jörg Carstensen/dpa

Teilbesetztes Haus in der Rigaer Straße: Berliner Gericht verhandelt Räumungsklage gegen illegal betriebene Kneipe „Kadterschmiede“

Am Montag wird das Gericht verhandeln, aus Sicherheitsgründen im Moabiter Kriminalgericht. Ob es am selben Tag bereits ein Urteil geben wird, ist noch unklar.

Das Landgericht Berlin wird am kommenden Montag nach monatelangen Verzögerungen über die Räumungsklage gegen die illegal betriebene Kneipe „Kadterschmiede“ im teilbesetzten Haus in der Rigaer Straße 94 in Friedrichshain verhandeln. Aus Sicherheitsgründen verhandelt die Zivilkammer im Moabiter Kriminalgericht. Ob die Richter nach der mündlichen Verhandlung noch am Montag urteilen, ist noch unklar.

Bereits für Donnerstag, 3. Februar, hat das Amtsgerichts Kreuzberg einen Verkündungstermin zu einer anderen Räumungsklage angesetzt. Dort sind mehr als ein Dutzend Räumungsklagen des Eigentümers gegen einzelne Bewohner des Hauses anhängig, sie sollen ihre Wohnungen verlassen. In einem ersten Fall, über den Anfang Dezember verhandelt worden war, will der Richter am Donnerstag eine Entscheidung verkünden. Ob es bereits das Urteil ist, blieb unklar.

Zur Kadterschmiede war vor dem Landgericht der ursprüngliche Verhandlungstermin im April  geplatzt. Die Anwälte des Vereins Kadterschmiede hatten einen Befangenheitsantrag gegen die drei Richter der zuständigen Kammer gestellt. Das Landgericht hatte den Antrag dann im Mai zurückgewiesen.

Dagegen hatten die Autonomenanwälte wiederum Beschwerde eingelegt. Und die wurde dann im Oktober – fünf Monate nach dem ursprünglichen Prozesstermin – vom Kammergericht zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts zu einem Befangenheitsantrag bestätigt worden. Deshalb kann das Landgericht die Räumungsklage gegen die Kadterschmiede am Montag nun verhandeln.

Hotspot und Rückzugsort von Linksextremisten

Sollte das Landgericht die Räumungsklage bestätigen, bliebe den Besetzern noch der Gang in die nächste Instanz. Die Rigaer 94 gilt als Hotspot und Rückzugsort militanter Linksextremisten weit über Berlin hinaus, aus dem Haus heraus werden schwere Straftaten verübt.  

Jeden Zutritt der Polizei werten die Autonomen als Angriff und reagieren oft mit schwerer Gewalt, Brandanschlägen auf Autos und Büros von Immobilienfirmen. Die Rigaer 94 ist im Kiez eines der letzten verbliebenen teilbesetzten Häuser, daher hat es eine besondere Symbolkraft. Hätte die Räumungsklage Erfolg, wäre das der Anfang vom Ende für die Rigaer 94.

Die Anwälte des Vereins hatten ihren Befangenheitsantrag unter anderem damit begründet, dass die Kammer am Landgericht nach Rücksprache mit dem Landeskriminalamt (LKA) strenge Sicherheitsvorkehrungen wegen zu befürchtender Aktionen von Autonomen angeordnet haben. Der Zivilprozess sollte in einen Hochsicherheitsaal des Kriminalgerichts verlegt werden, die Richter ordneten strenge Kontrollen an – bis hin zu Schuhen.

Weder Mietvertrag noch Betriebserlaubnis

Die Räumungsklage des Hauseigentümers gegen die illegal betriebene Kneipe im Seitenflügel des Gebäudekomplexes in der Rigaer Straße 94 läuft schon länger. Für die Kneipe gibt es keinen Mietvertrag und auch keine Betriebserlaubnis.

Die Autonomenanwälte hatten sich auch daran gestört, dass nicht ein Einzelrichter, sondern eine ganze Kammer die Klage verhandeln will. Ferner störte die Vertreter der Kadterschmiede, dass das Gericht allen Parteien rechtliche Hinweise gab, wie es die Dinge in dem Fall vorläufig rechtlich sieht.

Das Gericht wies den Kadterschmiede-Verein darauf hin, dass dieser bislang nicht ausreichend bewiesen habe, dass er die Kneipenräume zu Recht besitzt und nutzt. Und das Gericht geht davon aus, dass der Anwalt der britischen Eigentümergesellschaft die Vollmacht hat, den Prozess zu führen.

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In früheren Verfahren zur Kadterschmiede und zur Rigaer 94 waren die Besitzverhältnisse nicht ausreichend geklärt. Das ist nun anders, vor mehreren Gerichten sind die Anwälte als vertretungsberechtigt anerkannt worden, sodass die Chancen für einen Erfolg der Räumungsklage gestiegen sind.

Ein Berliner Unternehmer verbirgt sich aus Sorge vor Attacken von Linksextremisten hinter dem britischen Firmenkonstrukt. Weil die Gerichte die Anwälte der Firma nun anerkennen, geht der Eigentümer jetzt auch gegen mehrere andere Bewohner des Hauses mit Räumungsklagen vor. Nach Tagesspiegel-Informationen sind den Anwälten mehrerer Mieter, die gar nicht mehr in dem Haus leben und teils in anderen Bundesländern gemeldet sind, Kündigungen zugestellt worden.

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