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Thema

Gentrifizierung

Seit knapp einem Jahr gilt das Berliner Mietendeckel-Gesetz. Seitdem sind in der Stadt die Mieten für rund eineinhalb Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Die zweite Stufe des MietenWoG trat zum 23. November in Kraft. Vermieter müssen ihre Mieten senken, soweit diese mehr als 20 Prozent über den vom Senat festgelegten Obergrenzen liegen. Das umstrittene Vorhaben wird vom Bundesverfassungsgericht auf seine Zulässigkeit überprüft.

Seit knapp einem Jahr gilt in Berlin das neue Gesetz zur Begrenzung der Miethöhen. Senatsverwaltung und Bezirken fehlt immer noch Personal.

Von
  • Paul F. Duwe
  • Reinhart Bünger