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Berlin: Tipps der Verbraucherzentrale zum Umgang mit Feuerwerk

Wunderkerzen, Papierschlangen und Tischfeuerwerk füllen schon die Läden, und von morgen an ist auch der Verkauf von Knallern und Raketen an über 18-Jährige erlaubt. Kleine Einzelhandelsläden, Supermärkte und Filialketten wie Foto Wegert haben wegen des Jahrtausendwechsels ihr Silvester-Sortiment vergrößert.

Wunderkerzen, Papierschlangen und Tischfeuerwerk füllen schon die Läden, und von morgen an ist auch der Verkauf von Knallern und Raketen an über 18-Jährige erlaubt. Kleine Einzelhandelsläden, Supermärkte und Filialketten wie Foto Wegert haben wegen des Jahrtausendwechsels ihr Silvester-Sortiment vergrößert. Das Feuerwerk darf aber wie immer erst in der Silvesternacht von 18 Uhr bis 7 Uhr früh gezündet werden. Gestern warnte die Verbraucherzentrale Berlin vor Brandverletzungen.

Alle legal in Deutschland verkauften Feuerwerkskörper seien mit dem Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfunf versehen, hieß es. Bei Knallkörpern, die vor allem in Polen deutlich billiger verkauft werden, fehle dieses Zeichen in der Regel. Das bedeute "eine Gefahr für Leib und Leben".

Tatsächlich sind die in Polen angebotenen Böller nicht nur meist unzureichend geprüft, sondern auch wesentlich detonationsstärker. Im Vorjahr zerstörten Unbekannte damit sogar mehrere Berliner Telefonzellen, und Mitte Oktober erlitten zwei junge Brandenburger schwere Handverletzungen, als sie versuchten, aus dem Chemikaliengemisch eigene Feuerwerkskörper zu basteln. Auf manchen der polnischen Etiketten steht, man solle die Böller mindestens 15 Meter weit weg werfen. Die Schachteln sind an der Beschriftung "Giant Maron", einem aufgedruckten schwarzen Totenkopf oder einer stilisierten Bombe erkennbar. Manche tragen Zulassungszeichen, die jedoch gefälscht sind. Anders ist es nur bei polnischen Knallern, die legal in Berliner Geschäften angeboten werden; diese sind von der BAM geprüft. Kunden sollten aber die Etiketten genau prüfen, denn auch Schmuggelware soll in die Läden gelangt sein. Bisher beschlagnahmten brandenburgische Zöllner an den Grenzübergängen zu Polen etwa 10 000 Kracher - 40 Prozent mehr als im Vorjahr. Allein 6200 Stück hatte ein Profi-Schmuggler im Auto versteckt.

Immer öfter werden Signal-, Gas- und Schreckschusspistolen verwendet, um pyrotechnische Munition abzufeuern. Vermutlich ist den meisten Benutzern nicht bekannt, dass nach dem Waffengesetz auch solche "Schussabgaben in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten" sind und mit einem Bußgeld geahndet werden können, wie gestern eine Polizeisprecherin betonte. Leider sei der Handel mit der leuchtenden, krachenden oder heulenden Munition jedoch nicht untersagt. Erfahrungsgemäß werde in den Waffenläden nicht auf das Verbot des Abfeuerns hingewiesen.

Gefahren drohen auch durch unsachgemäße Lagerung von Feuerwerk in Geschäften. So beschlagnahmte der Gewerbeaußendienst in einem Charlottenburger Laden vor wenigen Tagen 250 Kilogramm Kracher und Raketen. Der Betrieb in einem Wohn- und Geschäftshaus an der Schlossstraße hatte die Begrenzung der zulässigen Lagermenge einfach ignoriert.

Generell rät die Verbraucherzentrale allen Feiernden, die Gebrauchsanweisungen des Feuerwerks zu lesen, Knaller und Raketen nur im Freien zu zünden und Tischfeuerwerk auf feuerfester Unterlage abzubrennen. Auch solle zur Brandvermeidung ein Eimer oder eine Kanne mit Wasser parat stehen. "Blindgänger" sollten ebenfalls mit Wasser übergossen werden, um Gefahren auszuschließen. Die meisten schweren Verletzungen entstünden nämlich beim Versuch, fehlerhaftes Feuerwerk zu kontrollieren oder nachzuzünden.

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