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Berlin: Tod nach der Operation bleibt ein Rätsel

Mediziner noch im Dienst – aber Ärztlicher Direktor schließt menschliches Versagen nicht aus

Nachdem ein tragischer Unglücksfall im Operationssaal des Steglitzer BenjaminFranklin-Klinikums jetzt öffentlich wurde, rätseln Beteiligte und Experten über die Ursachen. Wie gestern berichtet, wurde der 35-jährige Jörg Schiffer bei einem an sich harmlosen Routineeingriff an seinen Stimmbändern so schwer verletzt, dass dies möglicherweise auch die Ursache für seinen Tod am 11. Juli war. Bei der Laserbehandlung vor anderthalb Jahren habe sich der Beatmungsschlauch in der Luftröhre des Patienten entzündet und zu schweren Verbrennungen geführt, heißt es aus dem Klinikum.

Solche Zwischenfälle seien zwar selten, aber nicht ausgeschlossen, sagt ein Fachmann. Bei unter einem Prozent derartiger Laser-Eingriffe komme es zu „thermischen Verletzungen“, sprich Verbrennungen. Das Gewebe des Patienten verkohle, wenn durch den Laserstrahl versehentlich der Atemschlauch beschädigt wird und Sauerstoff austritt. Dann könne der Laserstrahl regelrecht explodieren, sagt ein Hals-Nasen-OhrenArzt. Allein die Entfernung von Kehlkopfwucherungen mit einem Laser wie bei Jörg Schiffer wurde in Deutschland bereits tausendfach durchgeführt. Und einige der dabei aufgetretenen Unfälle endeten auch mit dem Tod des Patienten, so der Experte.

Hintergrund: Bei der Operation ist der Patient in Vollnarkose und wird über einen Schlauch beatmet. Normalerweise wird bei Lasereingriffen der Sauerstoffgehalt in der Atemluft sehr niedrig gehalten. Eine Vorsichtsmaßnahme, um Verbrennungen zu vermeiden. Nur dann darf der Laser arbeiten. Um den Patienten trotzdem mit ausreichend Luft zu versorgen, werde zwischendurch die Sauerstoffsättigung wieder hochgefahren, sagt Wolfgang Hinkelbein, ärztlicher Direktor des Benjamin-Franklin-Klinikums. Dann dürfe der Laser nicht in Betrieb sein. „Das bedarf einer genauen Abstimmung zwischen dem Anästhesisten, der die Narkose überwacht, und dem operierenden Arzt.“

Beide Ärzte des Klinikums, die an der Operation beteiligt waren, sind noch im Dienst. „Wir haben keinen Hinweis auf Fahrlässigkeit gefunden“, sagt Hinkelbein. Deshalb gebe es auch keinen Grund, die Mediziner zu suspendieren. Er könne jedoch menschliches Versagen der Operateure nicht ausschließen. Inzwischen ermittle auch die Staatsanwaltschaft, sagt Hinkelbein.

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