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Mordanschlag. Drei Menschen starben beim Brand in der Sonnenallee.

© Andreas Meyer

Tödlicher Hausbrand: Ein Fall für die Mordermittler

Im Fall des tödlichen Hausbrands in der Sonnenallee hat die Mordkommission die Ermittlungen übernommen. Es wurden offenbar an mehreren Stellen des Treppenhauses Gegenstände entzündet.

Sechs Stunden nach Ausbruch des Feuers in der Sonnenallee 18 hatte die Mordkommission die Ermittlungen übernommen. Das war eine Einzelfallentscheidung, hieß es gestern bei der Staatsanwaltschaft. Die kriminelle Energie sei beachtlich gewesen, so seien an verschiedenen Stellen im Treppenhaus Gegenstände wie Kinderwagen und Gerümpel angezündet worden. Ermittelt wird, wie berichtet, wegen Mordes, Mordversuchs und schwerer Brandstiftung. Als sogenannte Mordmerkmale kommen Heimtücke oder „Einsatz gemeingefährliche Mittel“ in Betracht.„Da ist nicht einfach ein Kinderwagen angekokelt worden“, hieß es. Zudem sei dem Täter bewusst gewesen, dass Menschen im Haus wohnen. Bekanntester Fall ist der „Feuerteufel von Kreuzberg“. Albert B. ist 1995 wegen Mordes zu lebenslang verurteilt worden; er hatte in der Urbanstraße im Treppenhaus Benzin angezündet, drei Menschen starben.

Der Einsatz der Mordkommission hat eindeutig Vorteile: Die Ermittler können sich mit mehr Personal auf einen Fall konzentrieren, „ein Luxus“ wie es hieß. Doch nicht jeder in einem Treppenhaus angezündete Kinderwagen hat den Einsatz der Mordermittler zur Folge. Nicht einmal der schlimmste Brand der letzten 50 Jahre – das Feuer mit neun Opfern in der Moabiter Ufnaustraße – ist von einer Mordkommission übernommen worden. Ein Raster, bis zu welcher kriminellen Energie das Branddezernat die Ermittlungen leitet, gibt es nicht. Die Fachleute für Feuer sind jedoch auch in der Sonnenallee dabei.

Dem Täter dürfte es letzten Endes eher gleichgültig sein, ob der Staatsanwalt ihn wegen Brandstiftung oder Mordes anklagt. Denn auch die „Brandstiftung mit Todesfolge“ wird nach dem Strafgesetzbuch mit lebenslang oder mindestens zehn Jahren bestraft.

Anders sieht es beim Versuch aus. Nach Angaben der Polizei ist in den letzten Jahren zu beobachten, dass Staatsanwälte immer öfter mit der Anklage des versuchten Mordes oder Totschlags in den Prozess starten. „Der Fallzahlenanstieg ist offenkundig die Folge schärferer justizieller Bewertung.“, heißt es in der Kriminalstatistik 2009. So wurde nach dem 1. Mai beispielsweise erstmals das Werfen von Brandsätzen bei Krawallen als versuchter Mord von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Jörn Hasselmann

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