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Treptow: Freispruch für Schulleitung

Der frühere Direktor einer Treptower Oberschule und sein damaliger Stellvertreter sind vom Vorwurf der Freiheitsberaubung freigesprochen worden.

Berlin - Dem ehemaligen Rektor war vorgeworfen worden, den ehemaligen Schüler im Januar 2001 wegen eines defekten Handtuchhalters zunächst in der Toilette festgehalten und anschließend im Sekretariat eingeschlossen zu haben. Laut Amtsgericht Tiergarten war der Vorwurf nicht nachweisbar.

Die Richterin betonte, die Aussage des heute 21-jährigen Lehrlings sei unkonkret und "nicht überzeugend" gewesen. Der Mann hatte seinen früheren Schuldirektor als "Psychopathen" bezeichnet und ausgesagt, bis heute unter den "schlimmsten Albträume" zu leiden. Seiner Erinnerung nach waren an dem Vorfall neben dem Direktor noch andere Personen beteiligt.

Beide Angeklagten hatten im Prozess betont, dass es solch einen Vorfall an ihrer Schule nicht gegeben habe. "Das ist eine üble Nachrede", sagte der 53-jährige ehemalige Schulleiter. Wegen sexueller Belästigung einer Schülerin musste sich der er sich bereits 2004 vor Gericht verantworten. Auch dieser Prozess endete mit Freispruch. Bereits damals hatte der Angeklagte vermutet, angezeigt worden zu sein, weil er Schülern verboten hatte, Nazisymbole in der Schule zu tragen. Auch der damals 15 Jahre alte Schüler habe "Nazisprüche gemacht" und "Springerstiefel" getragen, sagte der ehemalige Direktor. (tso/ddp)

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