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Trotz Kartellamtsanordnung: Wasser wird vorerst nicht billiger

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wollen auf jeden Fall gerichtlich gegen die Kartellamtsanordnung vorgehen, sollte das Bundeskartellamt Anfang 2012 eine Preissenkung anordnen.

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wollen auf jeden Fall gerichtlich dagegen vorgehen, sollte das Bundeskartellamt Anfang 2012 eine Preissenkung anordnen. Dann werde man eine zivilrechtliche Klage einreichen, sagte Vorstandschef Jörg Simon. Seinen Angaben zufolge können die Berliner Verbraucher nicht damit rechnen, dass sie bereits in Kürze weniger für ihr Wasser bezahlen müssen. „Ich gehe davon aus, dass eine Klage aufschiebende Wirkung hat“, sagte Simon. Einen Aufschub erwartet er auch von dem bereits anhängigen Verfahren am Oberverwaltungsgericht Münster. Mit diesem wollen die Wasserbetriebe klären, ob das Bundeskartellamt überhaupt Einfluss nehmen darf auf Preise, die durch Landesgesetzgebung gestaltet sind.

Wie berichtet, hat das Bundeskartellamt den Berliner Wasserversorger am Montag in einem 182-seitigen Schreiben wegen überhöhter Preise abgemahnt. Die Wettbewerbshüter forderten das Unternehmen auf, die Preise für die kommenden drei Jahre pro Kubikmeter Wasser um 19 Prozent zu senken. Derzeit kostet ein Kubikmeter (1000 Liter) Wasser 2,17 Euro, hinzu kommt ein Grundpreis, der abhängig vom Verbrauch ist. Gesenkt werden müsste aber nur der reine Wasserpreis, so dass die tatsächliche Einsparung für den Kunden bei 16 Prozent läge. Dadurch würden die Wasserbetriebe in den Jahren 2012 bis 2014 rund 205 Millionen Euro weniger einnehmen. Bis zum 11. Januar hat das Unternehmen Zeit für eine Stellungnahme.

Seit 1999 sind die Wasserbetriebe teilprivatisiert. Seitdem hält das Land Berlin 50,1 Prozent der Anteile, die privaten Konzerne Veolia und RWE zu gleichen Teilen 49,9 Prozent. Allerdings hat RWE bereits im Frühjahr angekündigt, sich von den Wasserbetrieben trennen zu wollen. Seitdem ist unklar, was aus diesen Anteilen wird. Über die im bundesweiten Vergleich hohen Wasserpreise wird in Berlin seit Jahren diskutiert. Umstritten sind auch die in den Privatisierungsverträgen festgelegten Gewinnabführungen an die privaten Gesellschafter. Diese erhielten im vergangenen Jahr 133 Millionen Euro. Aber auch das Land Berlin profitierte und nahm unter anderem durch Gewinnanteil, Grundwasserentnahmeentgelt, Abwasserabgabe rund 200 Millionen Euro ein.

Die Industrie- und Handelskammer forderte gestern das Land auf, seinen Anteil am Gewinn sowie die Kosten für die Grundwasserentnahme zu senken. Auch die privaten Eigentümer sollten einen geringeren Gewinnanteil erhalten, damit die Wasserpreise gesenkt werden können. BWBVorstandschef Simon sagte gestern ebenfalls, dass die Wasserbetriebe alleine eine Preissenkung nicht stemmen könnten.

Berlins neue Wirtschaftssenatorin Sybille von Obernitz (parteilos, für die CDU) mochte sich nicht zu den Folgen für die Wasserpreise äußern, weil es im Senat noch keine „einvernehmliche Abstimmung“ gibt, wie ihre Sprecherin Gina Schmelter sagte. Zudem müsse man das umfangreiche Abmahnungsschreiben prüfen. Ähnlich äußerte sich Veolia-Sprecher Matthias Kolbeck. Man werde jedoch das Gespräch mit dem Senat über die weitere Zusammenarbeit und eine Modernisierung der Verträge suchen. Die Gesellschafter seien sich einig, dass die Tarife stabil bleiben sollen, eventuell auch gesenkt werden könnten. Sigrid Kneist

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